Halle. BPOLI. Am Samstagabend, den 20. Februar 2022, gegen 19:10 Uhr kontrollierte eine eingesetzte Streife der Bundespolizei am Hallenser Hauptbahnhof einen 33-Jährigen. Nach erfolgter Identitätsfeststellung ergab ein Abgleich der Personaldaten des Marokkaners mit dem polizeilichen Fahndungssystem, dass er von der Staatsanwaltschaft Zwickau zur Festnahme ausgeschrieben war.
Er wurde durch das Amtsgericht Plauen aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1.260 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 105 Tagen verurteilt. Da er weder die Geldstrafe zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte und unbekannten Aufenthaltes war, erging der Vollstreckungshaftbefehl. Der Mann wurde daraufhin festgenommen. Auf der Dienststelle der Bundespolizei eröffneten ihm die eingesetzten Beamten den Haftbefehl und belehrten den Mann.
Da er die Geldstrafe von 1.260 Euro nicht zahlen konnte, wurde er zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe an die Justizvollzugsanstalt Halle übergeben.