Halle. BPOLI. Am vergangenen Samstag kontaktierte ein 43-Jähriger auf dem Hauptbahnhof Halle gegen einen Zugbegleiter, um eine Fahrpreisnacherhebung für seine Zugfahrt nach Leipzig zu erbitten. Hierfür war eine Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei erforderlich, welche somit angefordert wurde. Die Überprüfung der Personaldaten des Deutschen und der Abgleich mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der Mann seit dem 30. Mai 2023 von der Staatsanwaltschaft Leipzig per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde.
Bereits im Juli 2022 verurteilte ihn das Amtsgericht Borna zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da der Verurteilte bisher jedoch nur einen sehr geringen Teil seiner Strafe beglichen hatte und unbekannten Aufenthaltes war, erging der Haftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen den Polizeipflichtigen fest und mit in die Diensträume des Bundespolizeireviers Halle.
Bei der sich anschließenden Durchsuchung wurden dann noch circa 6,8 Gramm betäubungsmittelähnlicher Substanz, vermutlich Crystal Meth, aufgefunden und sichergestellt. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und übergaben selbige an die zuständige Landespolizei. Den noch offenen Betrag von 1.290 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen und wurde dementsprechend an eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Außerdem informierten die Bundespolizisten die ausschreibende Behörde über den Aufgriff und den Verbleib des Gesuchten.