Grobkonzept für neuen Landesentwicklungsplan steht

Kirchbaumblüte
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Magdeburg. STK/LSA. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat das Grobkonzept für die Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen. Dabei bilden insgesamt acht Handlungsfelder den strategischen Rahmen, an dem sich der neue LEP ausrichten wird.

Handlungsfelder

„Attraktive Standortvoraussetzungen schaffen“
(Flächensicherung für Gewerbe- und Industrieansiedlungen; ökonomische/r Tourismus, Rohstoffabbau und -sicherung)

„Zukunftsfähige Mobilitätsformen gestalten“
(Erreichen der Mobilitätswende; bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur für Personen- und Güterverkehr)

„Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel gestalten“
(Erreichen der Klimaziele; Abfederung der Folgen des Klimawandels auf Ressourcen)

„Energieversorgung des Landes nachhaltig sichern“
(Ausbau erneuerbarer Energien; Sicherung der Energieversorgung)

„Biologische Vielfalt stärken und natürliche Ressourcen bewahren“
(Erhalt und Stärkung der Artenvielfalt; Schutz natürlicher Ressourcen)

„Daseinsvorsorge stärken“
(Förderung gleichwertiger Lebensbedingungen; Teilhabe am gesellschaftlichen Leben)

„Räume nachhaltig und zielgerichtet entwickeln“
(Bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung; schonender Umgang mit Flächen)

„Digitalen Wandel voranbringen“
(Infrastrukturen und Anwendungskompetenzen für den digitalen Transformationsprozess)

Unterschiedliche Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des Raums aufeinander abstimmen

Die große Herausforderung bestehe darin, einen Landesentwicklungsplan zu erarbeiten, mit dem gegebenenfalls auch kurzfristig auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert werden könne, sagte die Ministerin. „Wir müssen die Festlegungen auf das erforderliche Maß beschränken, um uns die Flexibilität für jederzeit bedarfsgerechte planerische Anpassungen zu bewahren“, betonte Lydia Hüskens.

Nicht zuletzt deshalb stelle die konstruktive Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten öffentlichen Stellen einen ganz wesentlichen Aspekt bei der Neuaufstellung des LEP dar, sagte die Ministerin. Eine frühzeitige und umfassende Mitwirkung sei im Interesse aller. „Der neue LEP soll zum Ende der Legislaturperiode vorliegen. Das ist ein sehr ambitioniertes Ziel und erfordert die Mitwirkung, den Willen und den Einsatz aller Beteiligten“, hob Hüskens abschließend hervor. Bereits Ende nächsten Jahres sei die Vorlage des ersten LEP-Entwurfs geplant.

Hintergrund
Mit den Festlegungen im LEP werden wichtige planerische Voraussetzungen für die zukunftsfähige Entwicklung Sachsen-Anhalts geschaffen.

Der Plan zielt darauf ab, die unterschiedlichen Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des Raums aufeinander abzustimmen. So sollen Konflikte, die sich zum Beispiel aus dem Erhalt von Natur und Landschaft und der Nutzung für Wohnen, Gewerbe, dem Ausbau der Infrastruktur und dem Abbau von Rohstoffen ergeben, minimiert werden.

Der derzeit gültige LEP 2010 trat am 12.03.2011 in Kraft. Seitdem haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes in vielen Bereichen grundlegend verändert. Daher hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt im März dieses Jahres beschlossen, den Landesentwicklungsplan (LEP) neu aufzustellen.

In einem ersten Schritt waren Kommunen, öffentliche Planungsträger, Verbände und Vereinigungen sowie die Ressorts der Landesregierung aufgefordert, ihre eigenen Vorstellungen und Maßnahmen mitzuteilen, die für die Aufstellung des LEP von Bedeutung sein können.

Die Erarbeitung des Grobkonzeptes basiert auf den daraufhin eingegangenen fachlichen Beiträgen. Die Abstimmung der Belange der Fachressorts erfolgte im interministeriellen Arbeitskreis „Landesentwicklung“ unter der Federführung des MID. Dieser interministerielle Arbeitskreis fungiert als beschlussfähiges Gremium auf Ressortebene und wird auch künftig die Grundlagen für die weitere strategische und politische Abstimmung im Rahmen der Neuaufstellung des LEP schaffen.