Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt kritisiert die geplanten Regelungen zur Pflegefinanzierung deutlich. „Das Gesetz legt die finanziellen Lasten vor allem auf die Schultern der Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden. Der Bund entzieht sich weiterhin seiner Mitverantwortung für eine stabile Finanzierung“, sagt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats.
Statt kurzfristiger Sparmaßnahmen fordert der Verwaltungsrat grundlegende Reformen und eine verlässliche Finanzierung der Pflegeversicherung. Dazu zählen die Rückzahlung der Corona-bedingten Ausgaben durch den Bund sowie die vollständige Übernahme der Pflegeversicherungsbeiträge für Bürgergeldbeziehende und der Rentenbeiträge pflegender Angehöriger aus Steuermitteln.
Auch die Länder seien in der Pflicht, ihre Verantwortung für die Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen wahrzunehmen. Derzeit zahlen Heimbewohnende dafür im Schnitt rund 500 Euro monatlich.
Kritisch bewertet der Verwaltungsrat zudem die Pläne, Zuschüsse zu Eigenanteilen in Pflegeheimen stärker an die Aufenthaltsdauer zu koppeln. Dies würde Pflegebedürftige länger finanziell belasten und bedeute einen Rückschritt bei der Begrenzung der Eigenanteile.
Positiv sieht der Verwaltungsrat hingegen die vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation, etwa die bessere Früherkennung von Gesundheitsrisiken, die Pflegebegleitung in der häuslichen Pflege sowie digitale Unterstützungsangebote.
Abschließend fordert der Verwaltungsrat eine Kurskorrektur: „Die Pflegeversicherung kann auf Dauer nur stabil bleiben, wenn die Finanzierung fair verteilt wird. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben gehören in den Bundeshaushalt, Investitionskosten in die Verantwortung der Länder und nicht länger ausschließlich auf die Schultern der Beitragszahlenden.“