Deutschlandweit heulen die Sirenen – Probealarm in Warn-Apps
Magdeburg. MI/LSA. Großbrand, Hochwasser, Sturm: Wie kann die Bevölkerung im Ernst- und Katastrophenfall gewarnt werden? Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich am bundesweiten Warntag.
Am Donnerstag, den 8. Dezember, ist der Warntag 2022. Unter Einbindung aller bei Bund, Ländern sowie teilnehmenden Kreisen und Kommunen vorhandenen Warnmitteln erfolgt die nächste bundesweite Warnübung nach 2020.
Die Probealarmierung wird am Warntag um 11:00 Uhr von der nationalen Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) initiiert. Die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte testen die unterschiedlichsten Warnmultiplikatoren und Kommunikationskanäle wie z. B. Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln und Warn-Apps. Erstmalig soll in diesem Jahr die Warnung mittels „Cell-Broadcast“ möglich sein. Dabei wird das System eine Testnachricht über die Mobilfunknetze an Handys und Smartphones übermitteln, die das „Cell-Broadcast“ technisch unterstützen. Die Entwarnung wird um 11:45 Uhr auf den gleichen Wegen an die Bevölkerung erfolgen.
„Die aktuellen Zeiten zeigen, wie wichtig es ist, sich auf Ernstfälle vorzubereiten. Deswegen ist es entscheidend, dass geübt wird, ob und wie wir alle Menschen alarmieren können. Bevölkerungsschutz fängt nämlich im Kleinen an: Jede und jeder Einzelne soll sich vergegenwärtigen, wie die Bevölkerung im Ernstfall gewarnt wird und welche Informationsquellen es dafür gibt. Zudem geht es auch um die Frage, wie man sich beim Alarm verhalten soll. Diese Warnübung dient aber nicht nur der Eigenvorsorge, sondern ist zugleich ein wichtiger Test für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure, ob die Warnung tatsächlich funktioniert“, sagt Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.
Ziel des Warntages ist es, mit möglichst wenig Zeitverlust eine größtmögliche Anzahl der Bevölkerung zu erreichen und diese mit Informationen zum Ereignis zu versorgen. Zudem soll es eine Anregung für alle Menschen sein, sich mit den Warnmitteln und der Reaktion im Ernst- und Katastrophenfall zu beschäftigen.
Hintergrund
Die behördliche Alarmierung kann auf unterschiedlichen Verbreitungswegen und Kanälen erfolgen. So stehen u. a. Warn-Apps (u. a. NINA), Radio und Fernsehen (bundesweite Programme der öffentlich-rechtlichen und privaten Anbieter), Webseiten und Soziale Netzwerke von Behörden, Werbetafeln (z. B. Park- und Verkehrsleitanzeigen) sowie Fahrgastinformationssysteme von Verkehrsanbietern (z. B. Deutsche Bahn, ÖPNV) zur Verfügung.
Von den Kommunen können zudem Sirenen und Lautsprecherwagen zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden. Über die Leitstellen sollen die kommunalen Sirenen mit den Signalen Warnung (einminütiger auf- und abschwellender Heulton) und Entwarnung (einminütiger durchgehender Heulton) ausgelöst werden.
In Sachsen-Anhalt wird das Sirenennetz derzeit ertüchtigt und erweitert. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen in den Jahren 2021/2022 mit bis zu 86,5 Millionen Euro über ein Förderprogramm (Gesamtumfang 88,5 Millionen Euro) beim Ausbau. Nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel stehen für Sachsen-Anhalt ca. 2,4 Millionen Euro zur Verfügung. In Sachsen-Anhalt könnten nach den vom Bund vorgegebenen Fördersummen ca. 220 Sirenen (ohne Preissteigerung) gefördert werden.
Der auf das Land entfallende Anteil der Bundesförderung wurde unter den elf Landkreisen und drei kreisfreien Städten gleichmäßig aufgeteilt. So wurden in den Jahren 2021/2022 Fördermittel in Höhe von 2.137.450 Euro für 70 Sirenenanlagen und 106 Projekte ausgezahlt.
Laut einer Abfrage wollen die Kommunen rund 850 Sirenen umrüsten sowie rund 500 neue Sirenen zusätzlich installieren. Die Innenministerkonferenz (IMK) dringt darauf, dass der Bund das Sirenenförderprogramm verlängert und weitere Mittel bereitstellt. Zuletzt bekräftigte die IMK diese Forderung in einem einstimmigen Beschluss bei der Sitzung im Juni 2022 in Würzburg.
Der bundesweite Warntag soll nach einem IMK-Beschluss aus dem Jahr 2019 an jedem zweiten Donnerstag im September organisiert werden. In diesem Jahr sollte unbedingt „Cell-Broadcast“ Teil der Probealarmierung sein. Da dafür noch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden mussten, wurde der bundesweite Warntag auf den 8. Dezember 2022 verschoben.