371 Unternehmen, Verbände und Vereine nehmen offiziell Einfluss auf Politik in Sachsen-Anhalt

Landtag
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In Berlin, Brüssel und in den Landesparlamenten versuchen tausende Interessengruppen Einfluss auf Entscheidungsträger auszuüben. Diese so genannten Lobbyisten werden deshalb bisweilen auch „Einflüsterer“ genannt. Sie bieten Politikerinnen und Politikern ihr branchenspezifisches Fachwissen an und fordern dafür umgekehrt Einfluss auf Debatten und Gesetze. Zur Arbeit von Lobbyisten gehört es, sich ein enges Netzwerk in die Politik aufzubauen und ihre Interessen in den politischen Meinungsbildungsprozess einzubringen.

Im Jahr 2014 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt zur Erhöhung der Transparenz eine Regelung zur Lobbyarbeit in Sachsen-Anhalt geschaffen, wonach die “Anhörung von anderen Organisationen, die Interessen gegenüber dem Landtag vertreten, nur zulässig ist, wenn sich diese in die öffentliche Liste der Interessenvertretung (Lobbyregister) eingetragen haben.“

Aktuell umfasst das offizielle Lobbyregister (Stand: 06.10.2022) in Sachsen-Anhalt insgesamt 371 Unternehmen, Verbände, Vereine und sonstige Interessenvertreter. Auf jeden der 97 Abgeordneten kommen somit rechnerisch fast vier Lobbyisten.

Parlamentwatch und Transparency Deutschland kritisieren Lobbyregister in Sachsen-Anhalt

Problematisch beim Lobbyregister in Sachsen-Anhalt ist laut Parlamentwatch, dass eine Eintragung in das Lobbyregister nur verpflichtend ist, wenn der Wunsch zur Anhörung vor dem Landtag besteht. Jegliche sonstige Einflussnahme muss nicht registriert werden.


Es handelt sich insofern nur um eine Verbändeliste, die wenig Bedeutung für die Transparenz im Gesetzgebungsprozess hat. Sie dient im Wesentlichen dazu, die gelisteten Verbände zu Anhörungen einzuladen. In ihr sind jedoch weder Unternehmen noch Anwaltskanzleien oder Beraterfirmen aufgelistet, die maßgeblich als LobbyistInnen fungieren.”



Im Lobbyranking von Transparency
Deutschland aus dem März 2022 belegt Sachsen-Anhalt nur den 12. Platz. Gemäß der Organisation, greift das “so bezeichnete Lobbyregister” weder verpflichtend bei Kontaktaufnahme, noch werden die für ein Lobbyregister wesentlichen Informationen erfasst. In die Bewertung fließt ein, ob ein Bundesland über ein Lobbyregister, einen legislativen Fußabdruck, eine Karenzzeit von drei Jahren für Regierungsmitglieder und eine vollständige Offenlegung von Nebentätigkeiten verfügt.

Hallenser bietet digitales Lobbyregister an

Um die Recherche und den Zugriff auf das Lobbyregister zu vereinfachen, hat der Hallenser Stefan Weißwange eine Datenbank aufgebaut, in der alle Organisationen, Personen und Interessen aufgeführt und miteinander verknüpft werden. Über eine Suchfunktion und Übersichten kann so schnell recherchiert werden, wer in welcher Funktion und für welche Organisation im Lobbyregister registriert ist. Die Rechercheplattform ist unter lobbyregistersachsenanhalt.de veröffentlicht.