Halle. StatLa. Am 15.05.2022 ist Zensus-Stichtag. Bereits ab dieser Woche beginnt die zum Zensus 2022 gehörige Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Etwa 550.000 Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen in Sachsen-Anhalt erhalten in den nächsten Wochen einen Brief mit Zugangsdaten zum Online-Fragebogen der GWZ vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt.
Die Beantwortung des Fragebogens zur GWZ ist verpflichtend und muss bis zum 03.06.2022 vorgenommen werden.
In der Gebäude- und Wohnungszählung werden die im Zensusgesetz 2022 festgelegten Erhebungs- und Hilfsmerkmale erfragt. Hierzu zählen u. a. Informationen auf Gebäudeebene wie z. B.: Gebäude- und Heizungsart, Baujahr und die Anzahl der Wohnungen im Gebäude sowie auf Wohnungsebene (je Wohnung): u. a. Wohnfläche, Raumzahl, Nutzungsart und Nettokaltmiete.
Eine extra eingerichtete Zensus-Hotline steht den auskunftspflichtigen Personen bei Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung unter der Rufnummer 0345 6849 6444 zur Verfügung. Sie ist von Montag bis Freitag von 7 bis 21 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr (hiervon ausgenommen sind bundesweite Feiertage) erreichbar und bietet auch Unterstützung beim Ausfüllen des Online-Fragebogens an.
Vor dem Hintergrund der zügigeren Verarbeitung und eines ressourcenschonenden Verfahrens wird der papierlose Meldewege empfohlen. Das Ausfüllen des Online-Fragebogens dauert nur etwa 10 Minuten. Falls eine Online-Meldung nicht möglich ist, kann die Meldung auch an der Zensus-Hotline vorgenommen werden oder per Papier-Fragebogen erfolgen. Im Rahmen des Erinnerungsschreibens wird dieser automatisch versandt, eine direkte Anforderung durch die auskunftspflichtigen Personen ist daher nicht notwendig.
Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die viele Immobilien besitzen oder verwalten, übermitteln die Daten zur Gebäude- und Wohnungszählung über einen separaten elektronischen Meldeweg.
Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt bittet um Verständnis und Unterstützung bei diesem Großprojekt der amtlichen Statistik. Die Ergebnisse des Zensus 2022 werden voraussichtlich ab November 2023 veröffentlicht. Sämtliche veröffentlichten Ergebnisse enthalten nur aggregierte Daten und werden einem Geheimhaltungsverfahren unterzogen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können.
Weitere Informationen zum Thema Zensus 2022 finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt oder unter www.zensus2022.de.
Hinweis: Zeitgleich mit der „Gebäude und Wohnungszählung“ des Zensus 2022 findet die „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ im Rahmen der Grundsteuerreform statt. Beide Projekte sind unabhängig voneinander, es erfolgt kein Datenaustausch. Die Beantwortung des einen entbindet nicht von der Beantwortungspflicht des anderen. Bei teils ähnlich abgefragten Merkmalen muss auf Unterschiede in den Definitionen geachtet werden.