Handwerkskammer: Bei fehlenden “Widerrufsbutton” drohen Unternehmen Abmahnungen

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Halle/HWK. Durch eine EU-Regelung, die ins deutsche Recht umgesetzt wurde, sollen künftig Verbraucher bei online geschlossenen Verträgen besser geschützt werden. Ab dem 19. Juni 2026 muss online ein sogenannter Widerrufsbutton angeboten werden. Dies gilt für alle Online-Verträge über Waren und Dienstleistungen. Die Handwerkskammer Halle rät ihren Mitgliedsbetrieben dringend zu prüfen, ob sie von der Neuregelung betroffen sind.

„Jeder, der mit Endverbrauchern online einen Vertrag abschließt, muss den Widerrufsbutton einbauen. Das gilt auch, wenn über die Website ein Termin oder eine Leistung gebucht wird oder ein Angebot abgegeben wird. Wird die Neuregelung nicht umgesetzt, drohen Abmahnungen“, sagt Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer von der Handwerkskammer Halle.

Die Neuregelung betrifft alle technischen Möglichkeiten, bei denen ein B2C-Fernabsatzvertrag geschlossen werden kann: in Online-Shops, auf der eigenen Website oder etwa Apps. Auch Händler auf Online-Marktplätzen sind betroffen. Die technische Umsetzung liegt dort häufig beim Plattformbetreiber. dennoch sollten Händler prüfen, ob der Widerrufsprozess korrekt umgesetzt ist.

Die Handwerkskammer Halle hat zum Thema die wichtigsten Informationen unter hwkhalle.de/widerrufsbutton zur Verfügung gestellt.

Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Halle können sich kostenfrei beraten lassen.

Zu digitalen Umsetzung berät
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Mail: ssommer@hwkhalle.de.

Rechtliche Fragen zum Thema beantwortet
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Mail: adolge@hwkhalle.de.