15 Masern-Meldefälle seit Mitte Juni 2023 in Halle registriert

Landesamt für Verbraucherschutz
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Halle. LAV. Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) empfiehlt die Überprüfung des Impfschutzes gegen Masern. Hintergrund ist das Auftreten mehrerer Masern-Fälle in Halle. In diesem Jahr hat das LAV 15 Masern-Meldefälle registriert, die im Stadtgebiet Halle (Saale) aufgetreten sind (Datenstand 18.08.2023). Betroffen sind bisher insgesamt 12 Kinder und Jugendliche sowie 3 Erwachsene.

Ansteckung und Verlauf

Masern sind hoch ansteckend und fast jeder Kontakt zwischen einer ungeschützten Person und einem Erkrankten kann zu einer Ansteckung führen, selbst aus einigen Metern Entfernung. Die Masernerkrankung beginnt meist 10-14 Tage nach dem Kontakt mit hohem Fieber, Husten und Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum und der Augen-Bindehaut. Nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautausschlag (Exanthem), der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt. Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits 4 Tage vor Auftreten des Exanthems und hält bis 4 Tage nach Auftreten des Exanthems an. Unmittelbar vor Erscheinen des Exanthems ist sie am größten. Wegen ihrer hohen Komplikationsrate sind Masern keine harmlose Krankheit und können insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder gefährlich sein.

Prävention

Zur Vermeidung von Maserninfektionen, die schwere Komplikationen hervorrufen können, stehen verträgliche und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung. Diese vermitteln eine langfristige Immunität, ohne die Erkrankung durchmachen zu müssen.

In Sachsen-Anhalt sind die Impfquoten gegen Masern sehr gut, dennoch bestehen Impflücken und es ist sinnvoll, den eigenen Masernimpfschutz zu überprüfen. Von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) wird eine erste Impfung gegen Masern bei Kindern im Alter von 11 Monaten und eine zweite Impfung im Alter von 15 Monaten empfohlen. Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kita) wird die Erstimpfung schon ab 9 Monaten empfohlen und die Zweitimpfung zu Beginn des 2. Lebensjahres. Verpasste Impfungen sollten so schnell wie möglich nachgeholt werden.

Für Erwachsene empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen Masern für alle, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist.

Masern sind nach dem Infektionsschutzgesetz an das zuständige Gesundheitsamt meldepflichtig.