Nachlassregelung nach persönlichen Wünschen
Halle. VZSA. Im Jahr 2022 wurde durch Erbschaften und Vermächtnisse Vermögen von 59,7 Milliarden Euro übertragen. Das Statistische Bundesamt gibt an, dass sich Erben vor allem über Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine sowie Grundvermögen freuen konnten. Auch wenn es im Einzelfall nicht um Milliarden geht: Frühzeitig zu regeln, wer nach dem eigenen Tod was und oder auch wie viel bekommen soll, ist auf jeden Fall ratsam. Denn ansonsten gilt das gesetzliche Erbrecht. Und damit ist nicht immer automatisch garantiert, dass das Vermögen auch im Sinne des Erblassers weitergegeben wird. Der aktualisierte Ratgeber „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale lotst durch die wichtigsten Formen der Vermögensübertragung und erklärt die verschiedenen erbrechtlichen Gestaltungsmittel.
Liegt kein Testament vor, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten Familienmitgliedern hinterlassen will – in der Regel den Kindern oder dem Ehepartner oder der Ehepartnerin. Was aber gilt in einer Patchworkfamilie? Und wie können Alleinstehende regeln, dass zum Beispiel diejenigen bedacht werden, die sich bis zum Lebensende um sie gekümmert haben? Die persönlichen Wünsche sind immer Grundlage, um die Weichen für die Nachlassregelung zu stellen. Und nicht zuletzt sind die steuerlichen Belastungen für die Erben zu bedenken. Durch eine geschickte Planung lassen sich diese in vielen Fällen aber leicht vermeiden. Mit Formulierungsbeispielen, Textbausteinen sowie Mustertestamenten für verschiedene Lebenssituationen gibt der Ratgeber das passende Rüstzeug an die Hand, um die eigene Nachlassplanung rechtssicher anzugehen.
Der Ratgeber „Handbuch Testament“ hat 244 Seiten und kann per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 oder im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de bestellt werden.