Halle/VZSA. Die Kräfte des Angehörigen lassen nach, sodass er Unterstützung beim Anziehen und Duschen braucht. Bei der hochbetagten Mutter kann der Alltag nur noch durch Hilfe rund um die Uhr organisiert werden. Zwei typische Fälle, bei denen sich akut die Frage nach dem Pflegegrad stellt.
Schnelles Handeln ist nicht nur angezeigt, weil es Leistungen der Pflegeversicherung nur auf Antrag gibt. Sondern auch, weil – so die Planungen der Pflegereform – künftig höhere Anforderungen an die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 gestellt werden. Stärkere Einschränkungen und mehr Pflegebedarf werden danach bei Anträgen im Jahr 2027 die Messlatte für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sein. Wer sich daher umgehend kümmern will, kann mit einer guten Vorbereitung dieses wichtigen Termins doppelt profitieren. Der Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale begleitet vom Antrag übers Verfahren bis zur Bewilligung.
Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen will, kommt um einen Besuch des Medizinischen Dienstes nicht herum. Ein Gutachter verschafft sich dabei einen Eindruck, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigen kann und welche Hilfe benötigt wird. Mit einer umfangreichen Checkliste lotst der Ratgeber durch alle Bereiche, die beim Begutachtungstermin abgeklopft werden. Erläutert wird, welche Kriterien bei der Beurteilung des Grads der Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen und mit welchen Fragen des Gutachters zu rechnen ist.
Aufgezeigt wird, welche Pflegeleistung im Einzelfall eine sinnvolle Hilfe bietet und wie ein möglicher Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse zu formulieren ist.
Der kostenpflichtige Ratgeber „Das Pflegegutachten“ hat 156 Seiten kann auf shop.verbraucherzentrale.de oder per Telefon unter +49 211 913801-555 bestellt werden. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.