AFD-Fraktion gewinnt Klage gegen Beschluss des halleschen Stadtrates

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Halle. VG. Das Verwaltungsgericht Halle hat nach einer Klage der AFD-Fraktion im halleschen Stadtrat einen Beschluss des halleschen Stadtrats aus dem Jahr 2019 für rechtswidrig erklärt.

Durch den Beschluss wurde die Berufung der von der AFD-Fraktion benannten und ihr nach der Fraktionsstärke zustehenden sieben sachkundigen Personen in die beratenden Ausschüsse des Stadtrats mehrheitlich abgelehnt. Die Ablehnung stützte sich darauf, dass drei der vorgeschlagenen Personen einen rechtsextremen Hintergrund hätten.

Das Verwaltungsgericht hat nun jedoch geurteilt, dass der Stadtrat lediglich die Sachkunde der benannten Personen prüfen darf, nicht jedoch deren politischen Haltung. Da im konkreten Fall die Sachkunde der benannten Personen nicht in Zweifel gezogen worden sei, verstößt der Beschluss des Stadtrates gegen das Kommunalverfassungsgesetz und ist deshalb rechtswidrig.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gestellt werden.