Warnstreik in halleschen Kitas und Horten am 08.03.2023

Streik
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Halle. verdi. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bestreikt am 8. März 2023 die kommunalen Kitas und Horten in Halle (Saale) sowie im Saalekreis und im Burgenlandkreis.

Der Eigenbetrieb Kindertagesstätten in Halle informiert die Eltern über den angekündigten Warnstreik wie folgt: “Liebe Eltern und Familien, die Beschäftigten in den Kindereinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertagesstätten werden am Mittwoch, den 08. März 2023 ganztägig durch die Gewerkschaften ver.di und GEW zum Warnstreik aufgerufen. Eine Öffnung Ihrer Kindereinrichtung an diesem Tag kann möglicherweise nicht gesichert werden. Suchen Sie bitte alternative Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind/Ihre Kinder. Informieren Sie sich bei der Leitung der Einrichtung, ob Ihre Kindereinrichtung vom Streik betroffen ist. Wir bedauern die Ihnen eventuell entstehenden Unannehmlichkeiten.”

Informationen der Stadtverwaltung 

Wie der Eigenbetrieb Kindertagesstätten mitteilt, müssen nach jetzigem Stand folgende Einrichtungen infolge der Streiks geschlossen bleiben:

  • Vier Jahreszeiten
  • Spielkiste
  • Mauseloch
  • Hasenberg
  • Herweghstraße
  • Kling Klang
  • Tierhäuschen
  • Der kleine Spatz
  • Int. KT Kinderland
  • Einstein
  • Am Breiten Pfuhl
  • Freiheit
  • Däumeling
  • Gestiefelter Kater
  • Goldenes Schlüsselchen
  • Fuchs und Elster
  • Tabaluga
  • Tausendfüßler
  • Waldhaus
  • Sebastian Kneipp®
  • Am Stadtpark
  • Pauluspark

Folgende Kindereinrichtungen müssen ihre Öffnungszeiten einschränken:

  • Löwenzahn
  • Krähenberg
  • Lutherstraße 
  • Lustiger Kater

Laut Eigenbetrieb Kindertagesstätten kann es am Streiktag zu weiteren Einschränkungen kommen, sollten sich weitere Beschäftigte spontan am Streik beteiligen. Grundsätzlich entscheiden dies die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigenständig und unabhängig. Der Eigenbetrieb bittet die Eltern, sich bei der Leitung ihrer Einrichtung konkret darüber zu informieren, ob die jeweilige Einrichtung am Mittwoch vom Streik betroffen ist. Stadt und Eigenbetrieb bedauern die eventuell entstehenden Unannehmlichkeiten in Folge des Streiks.