Halle/StatLa. Im Jahr 2024 wurden in Sachsen-Anhalt 2 236 Verbraucher- und 520 Regelinsolvenzverfahren abgeschlossen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit insgesamt 2.756 Insolvenzverfahren beendet. Zu den beendeten Regelinsolvenzverfahren zählten 281 Unternehmensinsolvenzen, 220 Insolvenzverfahren von ehemals selbstständig Tätigen, 13 Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren und 6 Verfahren von sonstigen unternehmerisch tätigen natürlichen Personen. Insgesamt wurde in 4.903 Fällen von natürlichen Personen im Rahmen eines Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahrens eine Entscheidung über die Restschuldbefreiung erwirkt.
Von den 2.756 Beendigungen wurden 93,4 % durch die Aufhebung nach Schlussverteilung (§ 200 Insolvenzordnung – InsO) abgeschlossen. Bei der Schlussverteilung werden angemeldete Forderungen letztmalig befriedigt. In 2,7 % bzw. 2,5 % der Fälle wurde das Verfahren mangels Masse nach § 207 InsO bzw. nach Anzeige von Massenunzulänglichkeit nach § 211 InsO eingestellt.