Halle/BPol. Am Sonntag, 27. September 2026, wurde die Bundespolizei um 18.15 Uhr über einen Ladendiebstahl in einer Verkaufseinrichtung im Hauptbahnhof Halle (Saale) informiert. Einsatzkräfte der Bundespolizei begaben sich zum Tatort und stellten dort einen Mann fest, der mehrere Tuben Zahnpasta entwendete. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme wurden die Personalien festgestellt und im Informationssystem der Polizei überprüft. Dabei kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) zum Vorschein.
Demnach verurteilte das Amtsgericht Halle (Saale) per Strafbefehl den 26-jährigen Afghanen im Januar 2025 wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 300 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 30 Tagen. Weder zahlte der Gesuchte den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft diesen Monat den Haftbefehl. Es erfolgte seine Mitnahme in das nahegelegene Bundespolizeirevier.
Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Sachen wurde ein auf eine andere Person ausgestelltes Deutschlandticket aufgefunden. Der Verurteilte konnte den haftabwendenden Betrag nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Dort trat er seine noch ausstehende 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an. Abschließend informierten die Bundespolizisten die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls. Darüber hinaus wurde gegen den Mann ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls und Unterschlagung eingeleitet.