Halle/VZSA. Ein aktueller Beratungsfall der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zeigt, welche rechtlichen und finanziellen Risiken ein ungeklärter digitaler Nachlass birgt. Eine angebliche PayPal-Forderung entstand erst nach dem Tod des Kontoinhabers – überprüfen ließ sie sich zunächst nicht.
Eine Verbraucherin erhielt einen Mahnbescheid, den ein Inkassounternehmen im Auftrag von PayPal beantragt hatte. Die geltend gemachte Hauptforderung beträgt 89,99 Euro; hinzu kommen Inkasso- und weitere Verfahrenskosten.
Besonders ungewöhnlich: Der zugrunde liegende Zahlungsvorgang soll im Jahr 2026 erfolgt sein. Der Ehemann der Verbraucherin, auf dessen Namen das PayPal-Konto geführt wurde, war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben.
Nach Angaben der Witwe waren ihr weder die Zugangsdaten zum PayPal-Konto ihres verstorbenen Mannes noch zu dessen E-Mail-Postfach bekannt. Beide Konten bestehen weiterhin, können von ihr jedoch nicht eingesehen oder verwaltet werden. Daher ließ sich zunächst nicht klären, ob das PayPal-Konto nach dem Tod unbefugt genutzt wurde, ein Identitätsmissbrauch vorliegt oder andere Umstände zu der Forderung geführt haben.
Der Fall macht deutlich, dass der digitale Nachlass inzwischen ebenso sorgfältig geregelt werden sollte wie Bankkonten, Versicherungen und andere Vermögensangelegenheiten. Fehlen Informationen über Online-Konten und digitale Verträge, können Erben Forderungen möglicherweise nicht überprüfen, Verträge nicht rechtzeitig kündigen oder eine missbräuchliche Nutzung von Konten erst spät erkennen.
Kommt es, wie in diesem Fall, dennoch zu einem Mahnverfahren, sollten Erben rasch handeln. Ist der Mahnbescheid gegen eine bereits verstorbene Person gerichtet, sollten sie das Mahngericht unverzüglich über den Todesfall informieren und eine Kopie der Sterbeurkunde beifügen. Gleichzeitig sollten sie die im Mahnbescheid genannte Widerspruchsfrist beachten und prüfen, ob vorsorglich Widerspruch eingelegt werden muss, um einen Vollstreckungsbescheid zu verhindern.
Für Erben kommt erschwerend hinzu, dass es bislang keine einheitliche Praxis für den Zugang zu digitalen Nutzerkonten gibt. Je nach Unternehmen unterscheiden sich die Voraussetzungen und Verfahren erheblich: Manche Anbieter ermöglichen nach Vorlage eines Erbscheins den Zugriff auf das Konto, andere beschränken sich auf Auskünfte oder die Schließung des Kontos. Dadurch kann sich die Klärung offener Forderungen oder eines möglichen Kontomissbrauchs erheblich verzögern.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, bereits zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen. Dazu gehört eine vollständige Übersicht über bestehende Online-Konten, E-Mail-Adressen, Abonnements und digitale Dienste. Auch sollte geregelt werden, wie Vertrauenspersonen oder Erben im Todesfall auf die erforderlichen Informationen zugreifen können.
Zugangsdaten müssen dabei sicher aufbewahrt werden. Möglich ist beispielsweise die Nutzung eines Passwortmanagers. In diesem Fall sollte festgelegt werden, wie eine bevollmächtigte Person im Ernstfall Zugang dazu erhält. Darüber hinaus empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson ausdrücklich mit der Verwaltung des digitalen Nachlasses zu bevollmächtigen und regelmäßig zu prüfen, welche Konten und Verträge noch bestehen und tatsächlich benötigt werden.
Fehlende Zugangsdaten und unklare Regelungen zum digitalen Nachlass verursachen nicht nur organisatorischen Aufwand. Sie können für Hinterbliebene auch erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Eine frühzeitige Vorsorge schafft Transparenz und erleichtert es Erben, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Pflichten zu erfüllen,
Weitere Informationen zu dem Thema Digitaler Nachlass finden Sie auf unserer Internetseite unter verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/digitaler-nachlass