Magdeburg/STK. Das Nichtraucherschutzgesetz Sachsen-Anhalt schafft einen rechtlichen Rahmen, der das Rauchen in öffentlichen und öffentlich zugänglichen Räumen einschränkt bzw. verbietet. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung, insbesondere vulnerabler Gruppen, vor den gesundheitlichen Risiken durch Passivrauch. Es gilt unter anderem für Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, des Bildungswesens, in Gerichtsgebäuden, Einkaufszentren, Gaststätten oder Kulturstätten.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat in der heutigen Sitzung der Landesregierung die Evaluation des seit 2008 geltenden Nichtraucherschutzgesetzes vorgestellt. Der Bericht wird nun dem Landtag zugeleitet, der über gesetzliche Anpassungsbedarfe zu diskutierten hat.
Die Ergebnisse der von „PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH“ durchgeführten Überprüfung zeigen, dass das Nichtraucherschutzgesetz Sachsen-Anhalt wirksam zum Schutz der Bevölkerung vor Passivrauch beiträgt. Nichtrauchen ist vielerorts als sozialer Standard verankert und die Regelungen werden akzeptiert. Verstöße werden als selten eingeschätzt. Die Innenbereichsregelungen gelten als klar, praxistauglich und rechtssicher.
Ministerin Grimm-Benne betont: „Evaluationen sind eine verlässliche Grundlage für mögliche rechtliche Anpassungen, z. B. an neue Produkte und veränderte gesundheitspolitische Rahmenbedingungen. Der vorliegende Bericht bestätigt die Wirksamkeit, Praktikabilität und Angemessenheit des Nichtraucherschutzgesetzes. Anpassungsbedarfe ergeben sich aus neuen Konsumformen und Umsetzungserfahrungen.“
Die befragten Ordnungsämter berichten vorrangig über Herausforderungen im Vollzug, insbesondere durch begrenzte personelle Ressourcen sowie an den Übergangszonen zwischen Innen- und Außenbereichen. Zur Stärkung der Vollzugspraxis empfiehlt die Evaluation einen konkreteren Bußgeldrahmen.
Vor dem Hintergrund des besonderen Schutzbedarfs von Kindern und Jugendlichen empfehlen die Auswertenden ein landesweit einheitliches Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen. Die Umsetzung obliegt anschließend den Kommunen. Laut den Expertinnen und Experten könne bereits eine einheitliche und gut sichtbare Beschilderung die Einhaltung der Rauchverbote deutlich verbessern.
Der gesetzliche Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes Sachsen-Anhalt bezieht sich derzeit auf klassische Verbrennungsvorgänge, wie beispielsweise das Rauchen von Tabak oder Cannabis. Alternative Konsumformen wie E-Zigaretten oder Tabakerhitzer sind für Sachsen-Anhalt derzeit nicht gesetzlich erfasst. Aber auch in dem von ihnen abgegeben Passivdampf können gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten sein. Laut Auswertung ist es empfehlenswert, das Nichtraucherschutzgesetz Sachsen-Anhalt um alternative inhalative Konsumformen zu erweitern und dabei nikotinfreie Produkte einzubeziehen, damit auch diese ausdrücklich unter das gesetzliche Rauchverbot fallen.