1,1 Millionen Euro für investive Naturschutzmaßnahmen in Sachsen-Anhalt

Storch
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Landesverwaltungsamt ruft zur Antragstellung auf 

Halle/LVwA. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt startet eine neue Förderrunde für den Naturschutz. Auch im Jahr 2026 sollen wieder Projekte mit investiven Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen und Lebensräumen in der Agrarlandschaft unterstützt werden.

Für das Förderprogramm „Nicht-produktiver investiver Naturschutz“ stehen in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 insgesamt 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden insbesondere investive Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität in der Agrarlandschaft. Dazu zählen unter anderem Vorhaben zur Entwicklung von Biotopen und Lebensräumen sowie die Schaffung und Sicherung von Lebensstätten geschützter oder gefährdeter Arten, wie etwa Weißstorchhorste, Fledermausquartiere oder Nisthilfen für Greifvögel.

Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Neuanlage und Entwicklung von Hecken und Feldgehölzen, da diese eine wichtige Funktion für den Biotopverbund und den Artenschutz erfüllen. Darüber hinaus können auch der Grunderwerb landwirtschaftlich genutzter Flächen zur Biotopgestaltung sowie die Erstellung von Schutz- und Entwicklungskonzepten gefördert werden.

„Naturschutz braucht konkrete Maßnahmen vor Ort – und engagierte Akteure, die diese umsetzen“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. „Mit insgesamt 1,1 Millionen Euro stehen dafür attraktive Fördermittel zur Verfügung. Wir ermutigen alle Antragsberechtigten, ihre Ideen jetzt einzubringen und aktiv zur Stärkung von Biotopen und Lebensräumen in Sachsen‑Anhalt beizutragen.“

Die Fördersumme pro Naturschutzprojekt beträgt zwischen 2.500 und 250.000 Euro. Das Bewilligungsverfahren wird durch das Landesverwaltungsamt durchgeführt. Antragsberechtigt sind unter anderem Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber (Landwirte), andere Landbewirtschafter, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen wie Vereine, Verbände oder Stiftungen.

Die Finanzierung der Förderung erfolgt mit Mitteln des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Interessierte

  • auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter Projektförderung (sachsen-anhalt.de), Stichwort: Nicht-produktiver investiver Naturschutz (FP 7506)
  • sowie im Online-Portal ELAiSA unter https://www.elaisa.sachsen-anhalt.de
    Stichwort: Investitionsförderung / Formulare/Informationen / Nicht-produktiver investiver Naturschutz – FP 7506.