Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: Krankenkasse verweigert zu Unrecht häusliche Krankenpflege
Kompressionsstrümpfe anziehen muss nicht jede Pflegeperson übernehmen
Halle/VZSA. Das An- und Ablegen von Kompressionsstrümpfen schaffen viele Betroffene nicht selbst, weshalb sie dabei Hilfe brauchen. Ist die Maßnahme aufgrund einer medizinischen Diagnose erforderlich, kann diese Leistung von der Krankenkasse übernommen werden und wird als häusliche Krankenpflege bezeichnet. Als Leistung der Krankenversicherung … weiterlesen »