Bundesrat genehmigt Weiterbetrieb von drei Kernkraftwerken bis April 2023

Atomkraft
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Berlin. Bundesrat. Der Bundesrat hat am 25. November 2022 grünes Licht für den befristeten Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 gegeben und die entsprechenden Änderungen am Atomgesetz gebilligt.

Sicherheit der Energieversorgung

Das Gesetz soll die Energieversorgungssicherheit in Deutschland gewährleisten. Der Leistungsbetrieb der drei Kraftwerke soll zur Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems im Winter beitragen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Stromversorgung sichergestellt bleibt, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Hintergrund: Schwierige Situation an den Energiemärkten

Aufgrund der angespannten Versorgungslage infolge der russischen Invasion in der Ukraine sei eine unvorhersehbare, außergewöhnliche und äußerst volatile Lage am Gasmarkt und in der Folge auch am Strommarkt entstanden. Hinzu komme, dass sich die Lage auf den Energiemärkten weiter verschärft habe. Aufgrund dieser Entwicklungen komme es auch zu ansteigenden Stromtransiten und entsprechenden größeren Anforderungen an den Stromnetzbetrieb.

Endgültige Abschaltung im April 2023

Das Gesetz sieht vor, dass die Kernkraftwerke spätestens mit Ablauf des 15. April 2023 endgültig den Leistungsbetrieb beenden.