Halle. BPOLI. Am 15.08.2022 kontrollierte die Bundespolizei gegen 22:15 Uhr einen 31-Jährigen am Hauptbahnhof Halle (Saale). Der Abgleich seiner Personalien mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der Deutsche gleich zwei Mal per Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Halle gesucht wurde.
Das Amtsgericht Halle verurteilte den Mann bereits im November 2020 aufgrund unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln. Da der Deutsche bereits einen Teil der geforderten Geldstrafe beglich, stand nun noch ein Betrag von 864 Euro oder eine Restfreiheitsstrafe von 72 Tagen aus. Des Weiteren wurde er im Dezember 2021 durch das Amtsgericht Eisleben wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 720 Euro oder Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt.
Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten die Haftbefehle, nahmen ihn fest und zur den Dienststelle am Hallenser Hauptbahnhof mit. Da er die geforderte Gesamtsumme von 1.584 Euro nicht aufbringen konnte wurde er durch die eingesetzte Streife zur Begleichung der übrigen Ersatzfreiheitsstrafe von 132 Tagen in die Justizvollzugsanstalt in Halle gebracht.