Zukunftsrat beschäftigt sich mit künftiger Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

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Magdeburg. STK. Die Rundfunkkommission der Länder hat sich am gestrigen Tage mit der Einsetzung eines Rates für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat) beschäftigt. Der Zukunftsrat soll beratend tätig werden und Empfehlungen für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, seiner künftigen Nutzung und dessen Akzeptanz erarbeiten. Dabei sollen die Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag beachtet werden, um die verloren gegangene Akzeptanz in der breiten Öffentlichkeit zurückzugewinnen. Empfehlungen des Zukunftsrates werden noch in diesem Jahr erwartet.

Der in Sachsen-Anhalt für Medien zuständige Staatsminister und Minister für Kultur, Rainer Robra, begrüßt die Einsetzung eines Zukunftsrates durch die Rundfunkkommission der Länder. Robra verbindet damit die Erwartung, dass deren Empfehlungen klar aufzeigen, wo Kosten gesenkt, Leitungsstrukturen modernisiert und die Qualität der Angebote verbessert werden müssen. Ziel sei ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk für das 21. Jahrhundert, der seinen berechtigten und allseits gerne akzeptierten Platz hat.

Anforderungen an den Zukunftsrat

Robra erklärte: „Wichtig ist mir, dass der Zukunftsrat nicht nur das bestehende System bestätigt und unverändert in die digitale Welt überträgt, sondern frei von Standortinteressen und medienpolitischen Schlachten der vergangenen Jahrzehnte zukunftsorientiert denkt und substanzielle Änderungen empfiehlt.“. Andernfalls sieht Robra die Gefahr, dass das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk „völlig erodiert“ und die Angebote zwar von allen bezahlt aber nur noch von wenigen genutzt werden.

Zum Auftrag des Zukunftsrates erklärte Robra, dass die Rundfunkkommission wissen wolle, in welcher Zahl öffentlich-rechtliche Angebote in der dualen Medienordnung1 erforderlich sein werden und wie deren Qualität verbessert werden kann. Hierzu gehören für Robra weiterhin die „klare Trennung von Meinungen und Fakten“ und Maßnahmen zur Stärkung der Binnenpluralität2.

Klären müsse der Zukunftsrat zudem, ob und warum und gegebenenfalls mit welchen Modifikationen sich Deutschland auch in Zukunft ARD und ZDF leisten sollte. Ein besonderes Anliegen Sachsen-Anhalts sei zudem, Vorschläge für eine Umsetzung von Grundsätzen guter Unternehmensführung („Good Governance“) in den Rundfunkanstalten zu erhalten. Die „monokratische Intendantenverfassung“ und undurchsichtige Aufsichtsstrukturen im Bereich der Beteiligungen seien nicht mehr zeitgemäß und müssten in Anlehnung an aktienrechtliche Grundsätze (Vorstandsverfassung) überwunden werden. Nicht zuletzt werden die ausufernden Kosten der Anstalten nur über die Einführung von Steuerungsmechanismen und eine gestärkte Finanzkontrolle durch die KEF3 und die Rechnungshöfe in den Griff zu bekommen sein.

An die Rundfunkanstalten appellierte Robra bereits jetzt, „aktiv zu werden“ und nicht auf den Zukunftsrat zu warten. Die Anstalten hätten es zu einem großen Teil selbst in der Hand weitreichende Änderungen herbeizuführen. Die KEF habe hierzu seit Jahren ungehörte Empfehlungen gegeben. Die Anstalten könnten mit den Aufsichtsgremien aus eigener Entscheidung Doppelstrukturen abbauen, die Gehälter von Intendanten und anderen außer- und übertariflichen Kräften reduzieren, transparenter in der Mittelverwendung werden, sich in den Programmen und deren regionalen Schwerpunktsetzungen deutlicher unterscheiden und dabei insbesondere Unterhaltungsformate überprüfen. Auch die Reduzierung der Zahl von Tochtergesellschaften und Gemeinschaftseinrichtungen sowie deren Einbindung in die Aufsichtsstrukturen der Anstalten dulde keinen weiteren Aufschub.

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Meint: private Medienunternehmen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (ÖRR).
2
  Meint: Herstellung und Gewährleistung der (verfassungsrechtlich geforderten) Vielfalt des Programmangebots und Meinungsspektrums.
3  “Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs von Rundfunkanstalten”.