
Berlin. Bundesrat. Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Dies hat der Bundesrat heute beschlossen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.
Folgende Steuersätze gelten bis Ende 2023 in der Gastronomie:
- Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle: 7 Prozent (statt 19 Prozent),
- Speisen Außerhausgeschäft (Imbiss/Lieferung/Abholung): 7 Prozent,
- Getränke: 19 Prozent.