Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt bis Ende 2023 bei 7 Prozent

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Berlin. Bundesrat. Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Dies hat der Bundesrat heute beschlossen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.

Folgende Steuersätze gelten bis Ende 2023 in der Gastronomie:

  • Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle: 7 Prozent (statt 19 Prozent),
  • Speisen Außerhausgeschäft (Imbiss/Lieferung/Abholung): 7 Prozent,
  • Getränke: 19 Prozent.