Änderung der Parkordnung in der Wittestraße: Zugang für Brand- und Rettungsfahrzeuge wird gewährleistet
Halle/PSt. Die Stadt Halle (Saale) hat in dieser Woche aus Gründen der Sicherheit in der Wittestraße die Parkordnung geändert: Danach ist nunmehr das Parken auf der östlichen Fahrbahnseite durch die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots unterbunden. Ziel der verkehrsbehördlichen Anordnung ist es, Brand- und Rettungsfahrzeugen den uneingeschränkten Zugang zu potenziellen Einsatzorten zu ermöglichen und die dafür erforderliche Fahrgassenbreite zu gewährleisten.
Hintergrund
Durch das Parken auf beiden Seiten konnten Brand- und Rettungsfahrzeuge die Wittestraße nur sehr schwer befahren. Selbst wenn beispielsweise das Feuerwehrfahrzeug noch in die Straße einfahren konnte, war es weder möglich, die Türen zu öffnen noch die Stützen der Drehleiter auszufahren. Ähnliche Anpassungen des Parkens wie in der Wittestraße wurden in der südlichen Innenstadt bereits in der Wegscheiderstraße im Jahr 2019 und in der Rudolf-Haym-Straße im Jahr 2024 durch die Stadt vorgenommen.
Durch die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots auf einer Straßenseite ist es den Bewohnern der Straße weiterhin möglich, ein- und auszusteigen beziehungsweise Fahrzeuge zu be- und entladen. Für Lieferdienste und andere Anlieger steht damit auch weiterhin ein regelkonformes Abstellen der Lieferfahrzeuge am Fahrbahnrand zur Verfügung. Die Müllabfuhr kann ohne Behinderungen durchgeführt werden. Zudem wird durch die Anordnung von Haltverboten jeweils 10 Meter vor und hinter den Einmündungen der Nebenstraßen auf der westlichen Fahrbahnseite der Wittestraße das Ein- und Ausfahren aus der Wittestraße mit den großen Kraftfahrzeugen ermöglicht.
Die Stadt ist bestrebt – soweit möglich – Ausweichparkflächen anzubieten und verhandelt derzeit mit einem Grundstückseigentümer. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ausweichflächen auf städtischen Flächen stehen nicht zur Verfügung. Die Stadt bittet um Verständnis.