Merseburg. LKS. Der Landkreis Saalekreis hat eine Anpassung der Taxitarifverordnung beschlossen. Die neuen Tarife treten zum 01. Juni 2026 in Kraft und gelten im gesamten Landkreis Saalekreis sowie in der Stadt Halle (Saale) als gemeinsames Pflichtfahrgebiet.
Hintergrund der Anpassung sind die stufenweisen Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns von 12,00 Euro im Jahr 2022 auf 14,60 Euro bis zum Jahr 2027. Darüber hinaus wurden auch die allgemeine Preisentwicklung sowie gestiegene Betriebskosten, wie Kraftstoff- und Versicherungskosten, im Taxigewerbe berücksichtigt. Der bislang gültige Tarif, der seit dem 01.10.2022 Anwendung fand, bildete lediglich die bis dahin erfolgten Mindestlohnerhöhungen ab.
Die Anpassung erfolgt auf Antrag der örtlichen Taxiunternehmer, der im Februar 2026 beim Landkreis eingereicht wurde. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde ein gesetzlich vorgeschriebenes Anhörungsverfahren durchgeführt. Beteiligt waren unter anderem die Städte und Gemeinden, die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau, das Landeseichamt sowie Fachgewerkschaften und Verbände. Alle Beteiligten äußerten sich positiv zum Vorhaben
Wesentliche Änderungen im Überblick
- Erhöhung des Grundentgelts von 3,90 Euro auf 4,50 Euro
- Anpassung der Kilometerpreise
- Erhöhung der Entgelte für Wartezeiten und Anfahrten
- Unveränderter Zuschlag für die Bestellung von Großraumtaxis
Insgesamt führt die Anpassung zu einem durchschnittlichen Anstieg der Fahrpreise um etwa 11 Prozent.
Mit der neuen Taxitarifverordnung wird sichergestellt, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Taxigewerbe nachhaltig stabil bleiben und gleichzeitig ein verlässliches Mobilitätsangebot für die Bevölkerung aufrechterhalten wird.