Bundesregierung ermahnt Kommunen: Grundsteuerreform darf nicht zu Mehreinnahmen führen

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Die Bundesregierung hat erneut an die Städte und Gemeinden appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen. Damit soll ein konstantes Grundsteueraufkommen sichergestellt werden. Städte und Gemeinden sollen infolge der Grundsteuerreform ausdrücklich nicht zu höheren Einnahmen kommen. “Die Grundsteuerreform soll insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet werden. Dies sei explizites Ziel des Gesetzgebers”, so die Bundesregierung.

Letztlich bestimmen Städte und Gemeinden aber selbst über die Hebesätze die Höhe des Grundsteueraufkommens. Auf einer Tagung des Eigentümerverbandes „Haus & Grund“ im Jahr 2019 sagte der damalige Bundesfinanzminister Scholz vorausschauend, dass „kein Bürgermeister es überleben wird, wenn er den Hebesatz nicht senkt, wenn es zu Mehreinnahmen in seiner Gemeinde kommt“.

Inwieweit die hallesche Stadtverwaltung eine Senkung des Hebesatzes im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform in Betracht zieht, ist aktuell nicht bekannt.