Halle. PSt. Die Stadt Halle (Saale) hat sich auf Studentenanmeldungen im Wintersemester 2024/2025 eingestellt und richtet einen Sonderservice für Studierende vom 1. September bis zum 30. Oktober 2024 ein.
Ab sofort haben Studierende die Möglichkeit, rund um die Uhr und von überall erreichbar, den Zuzug nach Halle (Saale) mit Haupt- oder Nebenwohnung online bekannt zu geben bzw. voranzumelden. Über die Eingabe im Internet wird die Zeit der Vorsprache im Bürgerservice verkürzt. Gänzlich ohne den Weg in die Bürgerservicestelle geht es allerdings nicht, da für die Bearbeitung der Meldevorgänge eine gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung unter Vorlage des Personalausweises und/oder Reisepasses und rechtsgültige Unterschrift benötigt wird und die Personaldokumente geändert werden müssen.
Hierfür wird ein Termin benötigt, welcher ab sofort für den o.g. Zeitraum über www.terminvereinbarung.halle.de gebucht bzw. telefonisch (Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr) über die 0345 221-0 bzw. 115 (ohne Vorwahl aus dem Stadtgebiet Halle (Saale)) vereinbart werden kann.
Falls die Anmeldung einer Nebenwohnung in Halle (Saale) in Betracht kommt, ist zu beachten, dass die Stadt Halle (Saale) eine Zweitwohnungssteuer erhebt. In diesem Fall ist das Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung gem. § 22 Bundesmeldegesetz auszufüllen und unterschrieben zur Anmeldung mitzubringen.
Der Antrag und die Unterlagen zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer können direkt per E-Mail an zweitwohnungssteuer@halle.de geschickt oder persönlich bei der Anmeldung im Bürgerservice abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, persönlich im Rahmen der Sprechzeiten Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr sowie Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr bei der Abteilung Steuern, Schmeerstraße 1, 06108 Halle (Saale) vorzusprechen. Bei Fragen zur Zweitwohnungssteuer stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Telefonnummern 0345 221-4415 / 4427 gern zur Verfügung.
Zusätzliche Hinweise für die Anmeldung von Studierenden aus dem Ausland
Zunächst muss die Anmeldung in einer der beiden Bürgerservicestellen erfolgen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Hinweisblatt.
Studierende, die nicht aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz kommen und die länger als drei Monate hier studieren möchten, benötigen neben der Anmeldung bei der Bürgerservicestelle auch eine Aufenthaltserlaubnis, die bei der Ausländerbehörde der Stadt Halle zu beantragen ist.
Informationen zum Antragsverfahren und den einzureichenden Unterlagen finden die betreffenden Studierenden unter www.halle.de.