AOK: Forschung mit Daten aus der elektronischen Patientenakte stößt in Sachsen-Anhalt auf breite Zustimmung

elektronische Patientenakte
© H@llAnzeiger

Magdeburg/AOK. Um die Gesundheitsversorgung und medizinische Zusammenhänge in Deutschland besser erforschen zu können, werden ab Januar 2027 die Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum übermittelt. Laut einer forsa-Befragung findet das große Akzeptanz in Sachsen-Anhalt. Ab heute werden Versicherte aktiv auf die bevorstehende Übermittlung hingewiesen.

Große Zustimmung zur Nutzung von ePA-Daten für die Forschung

Mehr als drei Viertel (77 Prozent) der befragten Sachsen-Anhalter begrüßen die pseudonymisierte Nutzung von Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) für die gemeinwohlorientierte Forschung. Unter den gesetzlich Versicherten halten 80 Prozent die Nutzung ihrer Daten für akzeptabel, sofern kein Rückschluss auf ihre Person möglich ist.

Großer Vertrauensvorschuss

Die Ergebnisse zeigen ein hohes Vertrauen in die Datennutzung. Gründe dafür dürften die strengen Sicherheitsvorkehrungen sein: Forschende benötigen eine Genehmigung und dürfen die Daten ausschließlich in einer sicheren Verarbeitungsumgebung und für gemeinwohlorientierte Zwecke nutzen.

64 Prozent der Befragten vertrauen darauf, dass ihre Gesundheitsdaten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. 18 Prozent äußerten Skepsis. Etwas geringer fällt die Zustimmung aus, wenn es um Forschungsanträge pharmazeutischer Unternehmen geht: 61 Prozent befürworten, dass auch diese für gemeinwohlorientierte Zwecke auf die Daten zugreifen können.

Bessere Erkenntnisse durch umfangreiche Daten

Die Nutzung der ePA-Daten eröffnet der Forschung Zugang zu großen und vielfältigen Datenmengen. Dadurch lassen sich medizinische Zusammenhänge besser untersuchen und wissenschaftliche Erkenntnisse auf einer breiteren Grundlage gewinnen.

Zunächst werden ausschließlich Daten aus der elektronischen Medikationsliste bereitgestellt. In den kommenden Jahren sollen weitere Bereiche wie Medikationspläne, Arzt- und Entlassbriefe sowie Labordaten hinzukommen.

Widerspruch jederzeit möglich

Die AOK Sachsen-Anhalt informiert ab sofort auf ihrer Website und in der „AOK Mein Leben“-App über die Neuerung. Versicherte können der Datenübermittlung widersprechen oder bestimmte Nutzungszwecke ausschließen.

Laut Umfrage planen 9 Prozent der Befragten, die bisher keinen Widerspruch gegen die ePA eingelegt haben, der Datenübermittlung zu widersprechen. Weitere 15 Prozent sind noch unentschieden.

Ein Widerspruch ist jederzeit möglich, auch nachträglich für bereits übermittelte Daten. Diese werden dann im Forschungsdatenzentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelöscht und dürfen nicht weiterverarbeitet werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Daten bereits in ein laufendes Forschungsvorhaben eingeflossen sind: Sie dürfen dann ausschließlich für dieses Vorhaben weiter genutzt werden.

Wer die ePA nicht per App oder Desktop-Version verwaltet, kann den Widerspruch direkt bei seiner Krankenkasse einlegen, beispielsweise über die ePA-Ombudsstelle.

Hintergrund zur Befragung

Für die forsa-Umfrage wurden vom 7. bis 30. September 2026 insgesamt 509 Sachsen-Anhalter ab 18 Jahren telefonisch und online befragt.