Damit Silvester nicht im Krankenhaus endet: Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

Silvester Feuerwerk
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Halle. LAV. Angesichts des bevorstehenden Jahreswechsels mahnt das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Sachsen-Anhalt zum Kauf von gekennzeichnetem Silvesterfeuerwerk und einem vorsichtigen Umgang mit Pyrotechnik.

Daher sollten folgende Ratschläge beherzigt werden, um das neue Jahr möglichst ohne Verletzungen zu begrüßen:

Worauf sollte beim Kauf von Silvesterfeuerwerk geachtet werden?

Es sollten nur solche pyrotechnischen Gegenstände gekauft werden, die eine bestimmte Kennzeichnung aufweisen. Neben dem Handelsnamen und dem Hersteller müssen u. a. die Angabe F1 (z. B. auf Knallerbsen und Tischfeuerwerk) bzw. F2 (auf Batterien und Raketen), die CE-Kennzeichnung, Altersgrenze, Nettoexplosivstoffmasse (NEM) und die Sicherheitshinweise in Deutsch aufgedruckt sein.

Wer sein Silvesterfeuerwerk in seriösen Handelseinrichtungen kauft, kann davon ausgehen, dass es zugelassen ist. Von illegalen Straßenverkäufen oder Einkäufen im Ausland sollte abgesehen werden.

Wo darf Pyrotechnik zu Hause aufbewahrt werden?

Generell darf Silvesterfeuerwerk nur in unbewohnten Räumen aufbewahrt werden. Dazu gehören zum Beispiel Abstell- oder Kellerräume. Ungeeignet sind Flure, Heiz- und Sanitärräume.

Auch wenn man am liebsten gleich mit der „Knallerei“ loslegen möchte, ist dies für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erst am 31. Dezember ab 00:00 Uhr und nur bis zum 1. Januar 24:00 Uhr erlaubt. Personen unter 12 Jahren dürfen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und Personen unter 18 Jahren dürfen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abbrennen.

Was ist beim Abbrennen und im Umgang zu beachten?

  • Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur im Freien verwendet werden
  • Keine Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen zünden
  • Feuerwerkskörper nicht in Personengruppen, offene Fenster, Türen, Briefkästen, Büsche/Bäume oder auf Fahrzeuge werfen
  • Beim Zünden andere pyrotechnische Gegenstände nicht offen herumliegen lassen und nicht direkt am Körper tragen
  • Feuerwerkskörper nicht vom Balkon aus zünden oder von oben herunterwerfen
  • Raketen mit Führungsstab nicht in den Boden stecken
  • Flugrichtung der Raketen und Batterien so wählen, dass sie nicht in Häuser oder in leicht brennbare Materialien niedergehen können; dabei auch Windrichtung und -stärke beachten
  • Feuerwerkskörper nach dem Anzünden nicht in den Händen behalten und auf Sicherheitsabstand gehen
  • „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals anzünden, sondern nach einer Wartezeit mit Wasser unschädlich machen
  • Hinweise der Gebrauchsanleitung beachten
  • Keine Feuerwerkskörper selbst herstellen oder verändern