Kinderreisepass wird abgeschafft

Reisepass
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Berlin. BR. Der Bundesrat hat heute Änderungen im Passrecht zugestimmt. Das Gesetz sieht die Abschaffung des Kindereisepasses vor, an dessen Stelle künftig ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragt werden kann. Dieser ist dann für weltweite Reisen nutzbar. In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, der in der Regel sofort ausgestellt werden kann.

Behörden dürfen Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten künftig auf Wunsch (im Inland) auf dem Postweg an die antragstellende Person versenden. Damit entfällt die Notwendigkeit des persönlichen Abholens auf dem Amt. 

Die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes soll zudem Kindesmissbrauch im Ausland verhindern. Wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass Personen im Ausland Missbrauchshandlungen begehen würden, können die Behörden einen Pass versagen, den vorhandenen Pass entziehen oder die Ausreise untersagen.

Insgesamt modernisiert das Gesetz Verwaltungsabläufe und reduziert den Aufwand für Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie Bürgerinnen und Bürger. Laut Gesetzesbegründung soll es die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln sichern und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten.

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitetet, danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann wie geplant zu wesentlichen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.