Leipzig/Halle. FLGH. Ab April dieses Jahres tritt für den Flughafen Leipzig/Halle eine neue Entgeltordnung für Landeentgelte in Kraft. Die Entgeltordnung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) vorgelegt und von diesem genehmigt.
Die neue Landeentgeltstruktur setzt einen Anreiz für Airlines, Flüge, wenn möglich, am Tag durchzuführen sowie modernere und damit leisere Flugzeuge zu betreiben. Sie berücksichtigt gestaffelt das Abfluggewicht des jeweiligen Flugzeugmusters, die Schallemissionen sowie einen Nachtzuschlag für Flüge im Zeitraum von 22:00 bis 05:59 Uhr.
Mit der Einführung eines Nachtzuschlags als zusätzliche Komponente erhöhen sich die Entgelte für den Einsatz von lauteren Flugzeugmustern deutlich. Die Staffelung bedeutet, in Abhängigkeit von den jeweiligen Schallemissionen, eine Erhöhung von 50 bis zu 369 Prozent.
Der Einsatz von modernen und damit emissionsärmeren Flugzeugen, wie dem Airbus A220 oder A320neo, wird um vier bzw. zwei Prozent günstiger. Diese Flugzeugtypen werden im Passagierverkehr eingesetzt, der am Flughafen Leipzig/Halle auf den Zeitraum von 05.30 Uhr bis 23.30 Uhr beschränkt ist.
Hintergrund
Landeentgelte dienen dazu, die Infrastruktur eines Flughafens zu unterhalten, sie sind zweckgebunden und nicht frei gestaltbar. Die Zweckbestimmung ist in §19b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt. Die letzte Überarbeitung der Landeentgelte der MFAG war im Jahr 2019 erfolgt. 2021 kündigte das Unternehmen eine Überarbeitung der Entgelte für den Flughafen Leipzig/Halle an. Daraufhin wurde ein neues Modell entwickelt, das dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) 2022 zur Genehmigung vorgelegt wurde.