Abschiebungssicherungseinrichtung im Kreis Mansfeld-Südharz

Sachsen-Anhalt
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Magdeburg. STK/LSA. Sachsen-Anhalt will in Volkstedt (Kreis Mansfeld-Südharz) eine Abschiebungssicherungseinrichtung errichten. Das Kabinett billigte am Dienstag einen entsprechenden Standort-Vorschlag des Ministeriums der Finanzen sowie des Ministeriums für Inneres und Sport.

Die Abschiebungssicherungseinrichtung soll bis zu 30 Plätze haben und in unmittelbarer Nähe der Justizvollzugsanstalt Volkstedt errichtet werden. Der Standort verfügt über eine gute Verkehrsanbindung. Durch die räumliche Nähe zur Justizvollzugsanstalt ergeben sich Synergieeffekte mit Blick auf den Betrieb der Einrichtung.

Auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 09. Februar 2017 wurde beschlossen, dass die Länder jeweils eine ausreichende Zahl von Abschiebungshaftplätzen bereitstellen. Seither dringt das Ministerium für Inneres und Sport darauf, dass Sachsen-Anhalt über eigene Kapazitäten verfügen muss, in denen vollziehbar Ausreisepflichtige, wie z.B. abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, vor ihrer Rückführung vorübergehend untergebracht werden können. Derzeit ist das Land auf Kooperationen mit anderen Ländern angewiesen.

Derzeit nutzt das Land bei Bedarf insbesondere Plätze in der niedersächsischen Abschiebungshafteinrichtung. Diese Plätze stehen nur zur Verfügung, wenn sie von Niedersachsen nicht selbst gebraucht werden.

Mangels landeseigener Abschiebungshaftplätze mussten in diesem Jahr bereits 14 und in den Jahren zuvor eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen anderer Bundesländer untergebracht werden. Die Ausländerbehörden haben zudem aufgrund des Mangels an Abschiebungshaftplätzen, der daraus folgenden Aussichtslosigkeit von Abschiebungshaftanträgen und der teilweise weiten Entfernung zu den Abschiebungshaftanstalten anderer Bundesländer oftmals von Abschiebungshaftanträgen abgesehen. In Folge scheitern Abschiebungen sehr oft an der Abgängigkeit der abzuschiebenden Person; in diesem Jahr betrifft dies bis zum Stand 12. Oktober 2022 allein 257 Abschiebungen.