DEKRA Siegel bietet zusätzliche Sicherheit bei der Kaufentscheidung
Halle. Dekra. Gebrauchtwagen stehen hoch im Kurs. Die Preise sind so hoch, wie nie. Da lohnt es sich, vor dem Kauf genau hinzuschauen. Denn beim Kauf aus zweiter Hand kann auch viel schief gehen: Die Palette reicht von versteckten Mängeln über hohen Reparaturbedarf bis hin zu einer Unfall-Vorgeschichte oder Defekten an der Elektronik.
Steffen Hampel, DEKRA Niederlassungsleiter in Halle, empfiehlt: „Lassen Sie sich nicht vom schönen Schein täuschen. Ganz typisch sind Blender, die es darauf anlegen, dem Käufer mit einer Mega-Optik den Kopf zu verdrehen. Dann zeigen sich später schlecht reparierte Unfallschäden, Elektronikprobleme oder überhöhte Laufleistungen.“
Fahrzeugcheck ist das A und O
Ein gründlicher Fahrzeugcheck ist daher Pflicht für jeden, der beim Gebrauchtwagenkauf kein Geld in den Sand setzen will. Allerdings kann der normale Autofahrer viele Mängel nur schwer erkennen. „Nehmen Sie zur Besichtigung einen Fachmann mit, der weiß, wo die Problemzonen des Fahrzeugs liegen, und verzichten Sie nicht auf eine Probefahrt“, empfiehlt der DEKRA Experte. Wer keinen Bekannten mit Fachkenntnis hat, kann auch den Rat neutraler Profis von Prüforganisationen oder Automobilclubs einholen.
Die in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen sind aktuell im Schnitt zehn Jahre alt – eine Zeit, in der viel passieren kann. „Versuchen Sie deshalb, möglichst viel über die Vorgeschichte des Autos herauszufinden. Checken Sie die Herkunft des Fahrzeugs und die Zahl der Vorbesitzer. Je mehr es sind, umso mehr Vorsicht ist geboten“, so der DEKRA Fachmann. Serviceheft und Werkstattrechnungen zeigen, wie genau es der Besitzer mit der Wartung genommen und ob er wichtige Arbeiten wie den Wechsel des Zahnriemens rechtzeitig durchgeführt hat. Hier findet man auch Hinweise, ob der angezeigte Kilometerstand stimmen kann.
Privat vs. Händler
Zwischen dem Kauf von Privat oder beim Händler gibt es einen wichtigen Unterschied. Beim Privatkauf ist die gesetzliche Gewährleistung nicht die Regel. Beim gewerblichen Händler dagegen gibt es eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von mindestens einem Jahr. Tritt in den ersten zwölf Monaten ein Mangel auf, muss der Händler zudem nachweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang nicht vorlag. Achtung: Hüten Sie sich vor Tricksern, die Ihnen fälschlicherweise einen Privatkauf unterjubeln wollen. Last but not least statten viele Autohäuser ihre Gebrauchtwagen zusätzlich mit einer Garantie aus.
Check durch einen unabhängigen Sachverständigen
Ein zusätzliches Sicherheitsplus beim Gebrauchtwagenkauf bietet ein neutraler Fahrzeugcheck durch einen unabhängigen Sachverständigen. DEKRA hat dafür einen Check entwickelt, der in den drei Bereichen Technik, Karosserie und Elektroniksysteme mehr als 80 Prüfbereiche unter die Lupe nimmt. Schließt das Fahrzeug alle drei einzeln buchbaren Module erfolgreich ab und besteht es die Hauptuntersuchung, wird es mit dem DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge ausgezeichnet.
Seien Sie skeptisch
„Vor allem bei der Elektronik heißt es: Augen auf! Wer hier nicht aufpasst, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen“, warnt der DEKRA Sachverständige. Grund ist die Armada von elektronischen Sicherheits- und Komfortsystemen, die in modernen Fahrzeugen verbaut ist. „Ohne einen speziellen Systemcheck lässt sich oft nicht feststellen, ob ein teures Elektroniksystem noch richtig funktioniert oder nicht.“ Weiteres Plus: Die Steuergeräte-Diagnose kommt oft auch Tachotricksern auf die Spur.
“Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen des Verkäufers, sondern halten Sie alle wichtigen Aspekte schriftlich im Kaufvertrag fest”, rät der DEKRA Experte. Dazu gehört neben der Laufleistung insbesondere die Unfallfreiheit. Und: “Fragen Sie explizit nach reparierten Unfallschäden und lassen Sie sich die Unfallfreiheit schriftlich bestätigen. Prüfen Sie die Identität des Fahrzeugs anhand der Fahrzeugidentifikationsnummer und lassen Sie sich alle wichtigen Unterlagen inklusive Werkstattrechnungen und Radio-Code aushändigen. Wird das Fahrzeug erst einige Zeit nach der Besichtigung übergeben, achten Sie auch darauf, ob die vereinbarte Ausstattung komplett ist.”