Halle. LAU. Zum Jahreswechsel 2022/23 gab es erwartungsgemäß wieder mehr Feuerwerksaktivität als in den vergangenen zwei Jahren. Kurz nach Mitternacht stiegen die Ein-Stunden-Mittelwerte von Feinstaub PM10 deutlich an und lagen zwei- bis dreimal höher als am 01. Januar 2022. Die günstige Wetterlage – mäßiger bis frischer Wind – sorgte jedoch für rasche Verteilung des freigesetzten Feinstaubs, sodass es am Neujahrstag 2023 in Sachsen-Anhalt keine Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes für Feinstaub gab.
Der gesetzliche Tagesgrenzwert für Feinstaub PM10 beträgt derzeit 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser Wert darf maximal 35 Mal pro Jahr überschritten werden. Starke Feuerwerksaktivität und ungünstige Wetterlagen können in manchen Jahren dazu führen, dass die erste Überschreitung bereits am Neujahrstag registriert werden muss.
Hintergrund
Feinstaub belastet Atemwege, Kreislauf, Stoffwechsel und Nervensystem. Kinder, Menschen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Personen reagieren besonders empfindlich – zum Beispiel mit vermehrten Asthmaanfällen. Im Wissen um die gesundheitsschädigende Wirkung hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits im Jahr 2021 ihre neuen Leitlinien für Luftschadstoffe vorgelegt. Die EU-Kommission schlug im vergangenen Jahr ebenfalls die Anpassung einiger Grenzwerte vor. Laut diesem Vorschlag würden Tagesmittelwerte von 45 Mikrogramm Feinstaub PM10 pro Kubikmeter Luft bei maximal 18 Überschreitungen je Kalenderjahr zulässig sein. Die neuen Grenzwerte sollen ab 2030 auf Basis einer neuen Richtlinie zur Luftqualität in Europa verbindlich werden. Der Vorschlag muss jedoch noch von EU-Parlament und EU-Rat genehmigt werden.