Berlin. BR. Das gemeinsame Anschauen von Fußball TV-Übertragungen im Freien hat in Deutschland bei großen Turnieren schon Tradition. Bei der Europameisterschaft im eigenen Lande werden wieder Tausende auf öffentlichen Plätzen, in Parks und in oft eigens angelegten Open-Air-Anlagen die Spiele verfolgen und mit ihrer Mannschaft mitfiebern. Damit dies im Hinblick auf bestehende Lärmschutzregeln im rechtssicheren Rahmen erfolgt, hat die Bundesregierung wie schon bei vorherigen Turnieren eine Verordnung erlassen, die nun vom Bundesrat bestätigt wurde. Öffentliche TV-Übertragungen der Fußballspiele auch zu späteren Anstoßzeiten sind demnach möglich.
Ausnahmen von Lärmschutz möglich
Die Verordnung erklärt die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die normalerweise nur den Betrieb von Sportplätzen und ähnlichen Anlagen regelt, auch für die öffentliche Übertragung der EM-Spiele für anwendbar. Sie enthält Vorschriften zum Lärmschutz bei solchen Veranstaltungen, eröffnet den Behörden aber auch die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmen, wenn bei der Abwägung das Interesse an der öffentlichen Übertragung gegenüber den Lärmschutzgesichtspunkten überwiegt.
Die Verordnung tritt nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2024.