Verreisen mit Arzneimitteln – Was dabei zu beachten ist

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Halle/LAS. Mit Beginn der Sommerferien starten viele Bürgerinnen und Bürger aus Sachsen-Anhalt in den Urlaub. Wer auf bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel angewiesen ist, sollte sich frühzeitig über die geltenden Regelungen für die Mitnahme ins Ausland informieren. Hierzu zählen insbesondere Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Für deren Mitnahme ist in vielen Reiseländern eine besondere ärztliche Bescheinigung erforderlich. Diese wird vom behandelnden Arzt ausgestellt und muss vor Reiseantritt vom Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit beglaubigt werden.

„Damit die Reise entspannt beginnen kann, empfehlen wir Urlauberinnen und Urlaubern, die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger gerne bei ihren Fragen“, sagt Ragner Wenzel, kommissarischer Leiter des Landesamtes.

Erforderliche Musterformulare stellt die >> Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereit. Bitte beachten Sie, dass sich die Musterformulare zwischen Staaten des Schengener Abkommens und sonstigen Ländern unterscheiden.

Zuständige Kontaktstelle für die Beglaubigung von Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen ist das Referat Pharmazie des Landesamtes für Soziales, Jugend und Gesundheit.

Die Beglaubigung der Bescheinigung erfolgt zeitnah und kostenfrei. Auf der Bescheinigung müssen insbesondere der genaue Reisezeitraum sowie die Angaben zum verordneten Arzneimittel einschließlich Gebrauchsanweisung vollständig enthalten sein.

Wichtige Hinweise für Reisende auf einen Blick:

  • Prüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt, ob Ihr Arzneimittel unter die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften fällt.
  • Lassen Sie die erforderliche Bescheinigung von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen.
  • Reichen Sie die Originalunterlagen möglichst vier Wochen vor Reisebeginn postalisch beim

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Referat Pharmazie
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
E-Mail: pharmazie@lvwa.sachsen-anhalt.de
Tel.: 0345/514 1286

ein.

Sofern Sie kurzfristig verreisen, senden Sie bitte die Bescheinigung per E-Mail an pharmazie@lvwa.sachsen-anhalt.de.

  • Führen Sie die beglaubigte Bescheinigung während der gesamten Reise mit sich.
  • Informieren Sie sich zusätzlich über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes, insbesondere bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums.

Weitere Informationen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland finden Bürgerinnen und Bürger auf der >> Webseite des zuständigen Referats für Pharmazie