Schuldnerberatung informiert in Halle über Rechte beim Pfändungsschutzkonto
Halle/VZSA. Unter dem bundesweiten Motto „Wie komme ich an mein Geld? – Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird“ macht die Schuldnerberatung im Rahmen der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 auf die anhaltenden Probleme rund um Pfändungsschutzkonten (P-Konten) aufmerksam. Viele Betroffene erleben trotz klarer gesetzlicher Regelungen erhebliche Schwierigkeiten, an ihr geschütztes Guthaben zu gelangen.
Die Schuldnerberatungsstelle wird deshalb mit Informationsständen vor Ort sein:
- Mittwoch, 17. Juni 2026, von 10:00 bis 13:00 Uhr
im Job Point am Hansering 5 in 06108 Halle (Saale) - Freitag, 19. Juni 2026, von 09:00 bis 12:00 Uhr
im Jobcenter Halle, Neustädter Passage 6, 06122 Halle
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich dort über ihre Rechte beim Pfändungsschutzkonto informieren und individuelle Fragen stellen.
„Wie komme ich an mein Geld?“ – diese Frage hören die Mitarbeitenden der Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt regelmäßig. Obwohl das Gesetz eindeutig regelt, dass jede Kontoinhaberin und jeder Kontoinhaber jederzeit die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto verlangen können, erleben Betroffene in der Praxis häufig etwas anderes.
„In unserer täglichen Beratungspraxis stellen wir immer wieder fest, dass Menschen in existenzielle Schwierigkeiten geraten, da Banken gesetzliche Vorgaben nicht oder nur verzögert umsetzen. Dabei geht es nicht um Luxus, sondern um Geld für Miete, Strom, Lebensmittel oder Medikamente“, erklärt Elke Neuendorf, Leiterin der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Verbraucherzentrale.
Besonders häufig berichten Ratsuchende, dass Banken die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto verweigern oder hinauszögern. Teilweise wird ihnen mitgeteilt, eine Umwandlung sei erst möglich, wenn bereits eine Pfändung vorliege. Andere werden an bestimmte Filialen verwiesen oder müssen lange auf zuständige Mitarbeitende warten.
Auch bei überzogenen Konten werden mitunter Rückzahlungsvereinbarungen verlangt, obwohl diese rechtlich keine Voraussetzung für die Einrichtung eines P-Kontos sind.
Aus unserer Beratungspraxis sind zudem Fälle bekannt, in denen nach einer Kontopfändung geschützte Freibeträge nicht rechtzeitig berücksichtigt wurden oder Guthaben unnötig lange blockiert blieb. Die Folgen können gravierend sein: Daueraufträge werden nicht ausgeführt, Mietzahlungen bleiben aus oder notwendige Einkäufe können nicht getätigt werden, so erläutert Elke Neuendorf weiter.
Dabei sind die gesetzlichen Regelungen eindeutig. Das P-Konto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten Freibetrag vor Pfändungen. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenssituationen können höhere Freibeträge gelten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Umwandlung schnell und unkompliziert erfolgt und die Schutzvorschriften konsequent angewendet werden.
Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) weist darauf hin, dass in Deutschland jeden Monat zwischen 300.000 und 350.000 Kontopfändungen ausgesprochen werden. Umso wichtiger ist ein funktionierender Pfändungsschutz.
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Verbraucherzentrale unterstützt daher die Forderung der AG SBV nach politischen Verbesserungen. Notwendig sind unter anderem verbindliche Standards für Kreditinstitute, besser geschulte Mitarbeitende, niedrigschwellige Ansprechstellen für Betroffene sowie wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen geltendes Recht. Auch beim Zugang zu Basiskonten besteht weiterhin Handlungsbedarf.
„Ein Konto ist heute Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Existenzsicherung. Das P-Konto darf nicht selbst zum Problem werden. Die bestehenden gesetzlichen Schutzregelungen müssen endlich überall zuverlässig umgesetzt werden“, sagt Elke Neuendorf.
Gleichzeitig wird deutlich: Kostenlose und unabhängige Schuldnerberatung bleibt unverzichtbar. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. Die Aktionswoche bietet deshalb eine wichtige Gelegenheit, über bestehende Hilfsangebote zu informieren und auf notwendige Verbesserungen aufmerksam zu machen.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale lädt alle Interessierten herzlich ein, sich vor Ort über das Pfändungsschutzkonto und weitere Hilfsangebote zu informieren.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung ist erreichbar:
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Halle (Saale)
Elke Neuendorf
Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale)
T +49 345 298 03-73
bst.schuldner@vzsa.de