
Berlin. BR. Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes beschlossen. Unter Deepfakes versteht man realistisch wirkende Medieninhalte, die am Computer – immer häufiger unter Verwendung von künstlicher Intelligenz – erzeugt werden. Auf diese Art und Weise können äußerst realistische Fälschungen von Video-, Bild- und Tonaufnahmen entstehen. So können beispielsweise Videos eines Ereignisses so manipuliert werden, dass sie Personen zeigen, die gar nicht zugegen waren. Durch sogenanntes Voice-Cloning zur Nachbildung einer Stimme können bei Tonaufnahmen Aussagen von Personen wirklichkeitsgetreu generiert werden, die so nie getroffen wurden.
Erhebliche Gefahren
Deepfakes bergen nach der Begründung des Gesetzentwurfs erhebliche Gefahren für individuelle Persönlichkeitsrechte und Vermögenswerte, aber auch den demokratischen Willensbildungsprozess. In der Praxis existierten zahlreiche Fälle, in denen zum Beispiel Frauen und Mädchen durch Manipulation von Bildern und Videos in einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen nicht gewollten sexuellen Kontext gesetzt werden. Die persönlichen Auswirkungen für die Opfer unterschieden sich kaum von denen, die eine unbefugte Verbreitung realer Nacktaufnahmen mit sich brächte. Weitere Fallkonstellationen betreffen die Diskreditierung anderer Personen im politischen Meinungswettstreit oder sogenannte Schock-Anrufe durch künstlich imitierte Stimmen enger Angehöriger.
Existierende Straftatbestände nicht ausreichend
Das bestehende Strafrecht erfasse das Phänomen der Deepfakes bisher nur in Teilaspekten, so dass die Schaffung eines neuen Tatbestandes „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung“ erforderlich sei. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren soll bestraft werden, wer eine computertechnisch hergestellte oder veränderte, aber wirklichkeitsgetreu wirkende Aufnahme, verbreitet und dadurch das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt. Bei öffentlicher Verbreitung oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs soll die Höchststrafe fünf Jahre betragen.
Erkennung und Kennzeichnung von Deepfakes
In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, Programme zur Erkennung und Kennzeichnung von Deepfakes auf den Weg zu bringen und zu unterstützen. Zudem sei die regelmäßige Evaluierung der Gesetze zu künstlicher Intelligenz wünschenswert. Schließlich schlägt die Länderkammer vor, eine zentrale Anlaufstelle einzurichten, die kleine und mittlere Unternehmen in Fragen der Deepfake-Erkennung und -kennzeichnung unterstützt.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der dann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.