Herrenloser Reisekoffer führt zu Polizeieinsatz am Hauptbahnhof Halle

Absperrung
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Halle.BPol. Am 17. August 2026 wurde das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Halle (Saale) um 19.32 Uhr über ein herrenloses Gepäckstück in einem Regionalexpress informiert. Das Zugpersonal stellte am Hauptbahnhof Halle (Saale), beim Verlassen des Zuges, den roten Koffer in einer Reisegepäckablage fest. Zuvor befand sich der relevante Express auf der Fahrt von Halberstadt in Richtung Halle (Saale).

Verständigte Einsatzkräfte begaben sich unverzüglich zum Bahnsteig 12/13. Der Inhalt des Reisekoffers war für die Einsatzkräfte nicht einsehbar und ein rechtmäßiger Eigentümer konnte, trotz Nachfrage im Umfeld und Zug- und Bahnhofsdurchsage, nicht ausfindig gemacht werden. Daraufhin erfolgten umfangreiche Räum- sowie Absperrmaßnahmen und die Anforderung von Spezialkräfte der Bundespolizei. Über die Notfallleitstelle der Bahn in Leipzig wurde eine Sperrung des betroffenen Gleises sowie der Nebengleise veranlasst und der Regionalexpress in die Abstellgruppe gefahren.

Nach Eintreffen der Entschärfer am Hauptbahnhof Halle um 22.05 Uhr und eingehender Untersuchung, konnten diese Entwarnung geben, den Koffer als ungefährlich einstufen und öffnen. Das Gepäckstück war leer. Es konnten keine Hinweise auf einen möglichen Eigentümer gewonnen werden.

Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen erfolgte die Übergabe des besitzerlosen Koffers an das Fundbüro der Deutschen Bahn. Durch die Einsatzmaßnahmen kam es zu einer bahnseitigen Einschränkung beim betroffenen Zug. Die Fahrt von Halle (Saale) zurück nach Halberstadt entfiel.

Die Bundespolizei weist aufgrund des aktuellen Sachverhaltes wieder eindringlich darauf hin: Bitte achten Sie auf ihr Reisegepäck! Behalten Sie dieses ständig im Blick und führen Sie es immer bei sich. Neben einem möglichen Gepäckdiebstahl kann es, wie in dem aktuellen Fall, zu einem Polizeieinsatz unter finanzieller Regressnahme kommen. Außerdem haben derartige Vorfälle immer weitreichende Einschränkungen für andere Reisende und deren Angehörige zur Folge, die mit der angemessenen Sorgfalt der jeweiligen Besitzer zu vermeiden wären.