Merseburg. BPOLI. Am Montag, den 15. Mai 2023, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 17.40 Uhr eine 31-Jährige im Bahnhof Merseburg. Nach erfolgter Feststellung der Identität ergab die fahndungsmäßige Überprüfung der Personaldaten, dass die Deutsche von der Staatsanwaltschaft Halle seit November 2022 per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde.
Grundlage war eine Verurteilung durch das Amtsgericht Merseburg vom August 2021 wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu 1.800 Euro Geldstrafe oder 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Davon hatte die Verurteilte bisher nur einen kleinen Teil beglichen, sodass noch ein Betrag von 1.470 Euro zu zahlen oder ersatzweise die Freiheitsstrafe anzutreten war.
Da die Frau zudem unbekannten Aufenthaltes war, erging der Haftbefehl. Diesen eröffneten ihr die Einsatzkräfte und nahmen sie fest. Die Gesuchte selbst konnte den geforderten Betrag nicht aufbringen. Ihre Schwiegermutter war jedoch bereit die Geldstrafe zu zahlen, wodurch die 31-Jährige einer Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt entging.