Halle. BPol. Ein 27-Jähriger wendete sich am Mittwoch, 06. November 2024, um 19.45 Uhr im Hauptbahnhof Halle (Saale) an eine Streife der Bundespolizei und teilte mit, dass er zur Festnahme ausgeschrieben sei. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien bestätigte die Angaben und brachte Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Gera und Stuttgart zum Vorschein.
Das Amtsgericht Jena hatte den Mann im Februar 2024 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitstrafe von 20 Tagen verurteilt. Der Deutsche beglich die geforderte Summe bisher nicht. Der Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart gründet auf einer offenen Geldbuße von 20 Euro aus dem Januar 2022, die aufgrund der ausbleibenden Zahlung zu einer Erzwingungshaft von einem Tag führte. Da sich der Verurteilte in beiden Fällen der ergangenen Ladung zum Strafantritt nicht stellte, ergingen die Haftbefehle im September und Oktober dieses Jahres.
Diese eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da er nicht in der Lage war die offenen 1.220 Euro aufzubringen, wurde er an eine Justizvollzugsanstalt übergeben, wo er gegebenenfalls die nächsten 21 Tage verbringen wird. Die Bundespolizisten setzten die ausschreibenden Behörden über den Vollzug der Haftbefehle abschließend in Kenntnis.