Halle. BPol. Ein 47-Jähriger wurde am Dienstag, 05. November 2024, um 20 Uhr von einer Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle (Saale) kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien brachte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen Diebstahls zum Vorschein.
Demnach hatte das Amtsgericht Bernburg den Mann bereits im Februar 2022 zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitstrafe von 150 Tagen verurteilt. Der Deutsche beglich lediglich einen kleinen Teil der geforderten Summe, anschließend blieben die Zahlungen jedoch aus. Da er zudem unbekannten Aufenthaltes war, erging am 09. Oktober dieses Jahres der Haftbefehl.
Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Bei der sich anschließenden Durchsuchung des Mannes stellten die Bundespolizisten ein Messer sowie ein Reizstoffsprühgerät fest und sicher.
Da er nicht in der Lage war die restlichen 1.710 Euro aufzubringen, wurde er an eine Justizvollzugsanstalt übergeben, wo er gegebenenfalls die nächsten 114 Tage verbringen wird. Die Bundespolizisten fertigten aufgrund der aufgefundenen Gegenstände eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und setzten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls abschließend in Kenntnis.