Neues Gesetz soll Rechtssicherheit bei der Erstellung von Mietspiegeln schaffen

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Magdeburg. STK/LSA. Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, das die Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln regelt.

Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen bis zum 01. Januar 2024 qualifizierte Mietspiegel erstellt werden.

Mit dem Mietspiegelzuständigkeitsgesetz (MietspiegelZustG) soll diese Aufgabe auf die kreisfreien Städte Halle (Saale), Dessau-Roßlau sowie die Landeshauptstadt Magdeburg übertragen werden.

Die Klärung der Zuständigkeit ist für die Städte auch deshalb wichtig, da sie Rechtssicherheit benötigen, um die Datenbasis für einen qualifizierten Mietspiegel bei den Vermietern abfragen zu können. Die mit der Aufgabenübertragung einhergehende Kostenmehrbelastung für die Kommunen wird durch das Land ausgeglichen.

Nach einer rund dreiwöchigen Anhörung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt befasst sich das Kabinett erneut mit dem Entwurf des Gesetzes, bevor es vom Landtag verabschiedet werden kann.