Weniger Menschen erhalten in Sachsen-Anhalt Asylbewerberleistungen

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Halle/StatLA. Am 31.12.2025 erhielten in Sachsen-Anhalt 9.045 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war dies ein Rückgang zum Vorjahr um 21,2 %.

Von den Empfängerinnen und Empfängern erhielten 8.415 (93,0 %) Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) wie Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushaltes sowie Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Weitere 630 Personen (7,0 %) bekamen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 2 AsylbLG).

Von den Regelleistungsempfängerinnen und -empfängern waren 6.835 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 270 Personen hatten den Status einer bzw. eines mitgereisten Familienangehörigen, 1.115 erhielten eine Duldungsbestätigung und 195 waren vollziehbar zur Ausreise verpflichtet.

Über die Hälfte der Empfängerinnen und Empfänger von Grundleistungen bzw. Hilfen zum Lebensunterhalt (4.755 Personen; 52,6 %) lebten vor ihrer Einreise in Asien, darunter 2.370 in Syrien. 915 Eingereiste kamen aus Afghanistan und 500 hatten die indische Staatsbürgerschaft.

Neben den Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs erhielten 8 075 Antragstellende Unterstützung aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt bzw. Unterstützung bei Arbeitsgelegenheiten.

Im Laufe des Berichtsjahres 2025 wurden über 130 Mio. Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt.