Mehr Akute Kindeswohlgefährdungen in Sachsen-Anhalt – Die meisten in Halle (Saale)

Kinderschutz
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Halle. StatLa. Im Jahr 2022 meldeten die Jugendämter insgesamt 4.809 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls. Insgesamt wurde ein Rückgang um 4,5 % verzeichnet. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, erklärt sich der Rückgang dadurch, dass es weniger Verfahren mit dem Ergebnis latente Kindeswohlgefährdung (-22,1 %) bzw. keine Kindeswohlgefährdung (-9,0 %) gab.

Die meisten Verfahren wurden 2022 wie auch in den Vorjahren in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) eingeleitet (1.017 Fälle), gefolgt von der Landeshauptstadt Magdeburg (708 Fälle) sowie dem Landkreis Mansfeld-Südharz (569 Fälle).

Dagegen stiegen die Verfahren mit der Feststellung einer akuten Kindeswohlgefährdung um 36,0 % (+247 Fälle) erheblich an. Die meisten akuten Kindeswohlgefährdungen wurden bei Babys festgestellt (9,9 %). Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung wurden am häufigsten durch die Polizei/Justizbehörden (224 Fälle), Jugendhilfedienste (107 Fälle) sowie durch medizinisches Personal (97 Fälle) initiiert.

Bei einer latenten Kindeswohlgefährdung war ebenfalls am häufigsten die Polizei/Justizbehörden (102 Fälle), Jugendhilfedienste, anonym Meldende (jeweils 57 Fälle) sowie die Schule (54 Fälle) die meldende Instanz.

Bei den Verfahren, die ohne eine Feststellung einer Kindeswohlgefährdung endeten, gab es deutlichere Unterschiede: am häufigsten lagen anonyme Meldungen zugrunde (775 Fälle), in 669 Fällen Meldungen der Polizei/Justizbehörden und 363-mal meldeten Bekannte oder Nachbarn den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung.

In den meisten Fällen gab es vor den Verfahren zur Feststellung einer Kindeswohlgefährdung keine Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (67,3 %). In 20,8 % der Verfahren nahmen die Kinder und Jugendlichen zu dem Zeitpunkt bereits eine ambulante oder teilstationäre Hilfe zur Erziehung wahr.

Bei Feststellung einer Kindeswohlgefährdung handelte es sich am häufigsten um

  • Vernachlässigung des Kindes/Jugendlichen (721 Fälle)
  • körperliche (212 Fälle) Misshandlung
  • psychische Misshandlung (154 Fälle)
  • sexuelle Gewalt (am seltensten; 62 Fälle)

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Unversehrtheit des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls. Werden dem zuständigen Jugendamt maßgebliche Anhaltspunkte zur Gefährdung des Kindeswohles bekannt, hat es, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und entsprechenden Handlungsbedarf umzusetzen.