Halle. StatLa. Im März 2024 verbuchten die Beherbergungsbetriebe in Sachsen-Anhalt knapp 244.400 Gästeankünfte und knapp 607.400 Übernachtungen. Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes aus den vorläufigen Ergebnissen der Monatserhebung im Tourismus waren das 13,6 % mehr Gäste und 14,0 % mehr Übernachtungen als im März des Vorjahres.
94,5 % der Gäste kamen aus dem Inland. Bei ihnen konnte ein Zuwachs bei den Gästezahlen (+14,2 %) und bei den Übernachtungszahlen (+13,9 %) erzielt werden. Bei Gästen aus dem Ausland sowie deren Übernachtungen gab es ein ähnliches Bild. Hier wurde ebenfalls ein Plus von Gästen (+5,0 %) und Übernachtungen (+14,6 %) ermittelt.
Im Monat März 2024, in welchem auch die Osterferien in Sachsen-Anhalt lagen, war ein positiver Trend in den Veränderungsraten sowohl bei Gästen als auch bei Übernachtungen festzustellen. Die mit deutlichem Abstand größten Zuwächse im Vorjahresvergleich gab es bei Campingplätzen (+196,8 % Gäste; +262,3 % Übernachtungen) gefolgt von Ferienhäusern und -wohnungen (+67,4 % Gäste; +49,3 % Übernachtungen). Rückgänge sowohl bei Gästen als auch bei Übernachtungen gab es nur in Schulungsheimen (-21,6 % Gäste; -21,7 % Übernachtungen) und Vorsorge- und Reha-Kliniken (-7,6 % Gäste; -3,2 % Übernachtungen).
Im März 2024 konnten, wie auch im Vormonat Februar, alle 5 Reisegebiete in Sachsen-Anhalt einen Anstieg an Gästen und Übernachtungen gegenüber dem Vorjahresmonat erreichen. Die Beherbergungsbetriebe der größten Region, dem Harz und Harzvorland, meldeten insgesamt mit einem Anstieg der Gästeankünfte um 22,9 % und der Übernachtungen um 23,9 % die höchsten Steigerungen. Dicht folgte dieser Region das Reisegebiet Anhalt-Wittenberg mit 22,2 % mehr Gästen sowie 19,6 % mehr Übernachtungen.
Im Jahresverlauf von Januar bis März 2024 lag die Zahl der Gästeankünfte mit knapp 577.500 um 6,8 % und die der Übernachtungen mit knapp 1.458.000 um 6,2 % über dem Ergebnis für den gleichen Vorjahreszeitraum.
Die Zahlen stammen aus der Monatserhebung im Tourismus (Beherbergungsstatistik). In dieser werden Beherbergungsbetriebe ab 10 Schlafgelegenheiten sowie Campingplätze ab 10 Stellplätzen u. a. mit Gästeankünften, Aufenthaltsdauer und Herkunft der Gäste erfasst.