Pflegeplatzfinder soll Suche nach freien Pflegeplätzen ab Ende 2026 erleichtern

Pflegeheim
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Magdeburg. MS. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute eine Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes beschlossen. Mit der Novellierung des seit 15 Jahren geltenden Gesetzes will das Land die Teilhabe und Selbstbestimmung älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie von Menschen mit Behinderung weiter stärken.

„Wer auf Pflege, Betreuung und Unterstützung angewiesen ist, darf nicht allein gelassen werden. Der Staat hat hier eine Schutzverantwortung. Und diese Schutzverantwortung nehmen wir ernst“, sagte Ministerin Grimm-Benne heute im Landtag.

Digitaler Pflegeplatzfinder
Ein zentraler Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Einführung eines digitalen Pflegeplatzfinders ab Ende 2026. Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, verfügbare Kurz- und Langzeitpflegeplätze zu melden. Die Daten werden in einem digitalen Pflegeplatzfinder gebündelt und sollen kostenlos per App oder im Internet abrufbar sein. Das „Kompetenzzentrum Pflege digital“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg übernimmt den Aufbau und die Betreuung des Portals.