Land kündigt Rahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes: Großer Unmut bei Wohlfahrtsverbänden

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Magdeburg. DRK. Das Land Sachsen-Anhalt hat es im August 2019 als eines der ersten Bundesländer geschafft, zusammen mit den Leistungserbringer-Verbänden einen gemeinsamen neuen Landesrahmenvertrag zu verhandeln. Der Vertrag regelt die Leistungen und deren Vergütung, die von gemeinnützigen Wohlfahrtseinrichtungen und anderen Hilfeeinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden. Mit diesen sozialen Dienstleistungen werden gesetzliche Ansprüche erfüllt. 

Nach der Ankündigung des Sozialministeriums, den Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum Ende des Jahres 2024 einseitig zu kündigen, herrscht großer Unmut bei der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen-Anhalt e.V., dem u. a. das DRK, die AWO und die Caritas angehören.

Dazu Antje Ludwig, Vorstandsvorsitzende der LIGA der Wohlfahrtsverbände: „Diese Vertragskündigung stellt die verbrieften Ziele der Landesregierung für bessere Chancen und mehr Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen infrage. Sie ist auch deshalb unverständlich, weil zuletzt zwischen den beteiligten Akteuren eine gute Gesprächsebene in den Verhandlungsgremien gefunden wurde.“

Diese Kündigung hätte weitreichende Auswirkungen auf die Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Beeinträchtigungen.

So erwarten die LIGA-Verbände große Verwerfungen bei den Hilfeleistungen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe, da nunmehr offen bleibt, in welchem Rahmen sie ab dem 01.01.2025 ihre Arbeit erbringen müssten. Die Nachteile für die direkt Betroffenen, deren Angehörige und Betreuungspersonen sind kaum abzusehen. Betroffen sind u.a. integrative Kindertageseinrichtungen, ambulante Unterstützungsleistungen und Wohnangebote.

Es gehe hier nach Ansicht von Antje Ludwig nicht nur um die Kündigung eines Vertrages, an dem mehr als sechs Jahre intensiv gearbeitet wurde, sondern um ein staatliches und gemeinschaftliches Versprechen, das die Inklusion und die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen als Menschenrecht beschreibt.

Geschlossen fordert der Vorstand der LIGA die Landesregierung auf, die Kündigung zurückzunehmen und sich zeitnah an den Verhandlungstisch zu begeben und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene im Sinne der Menschen mit Beeinträchtigungen weiter voranzubringen.