Halle. StatLa. Von 2012 bis 2022 war nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes, anlässlich des Tages der Verkehrssicherheit am 17. Juni, ein Rückgang der polizeilich erfassten Straßenverkehrsunfälle von 76 455 im Jahr 2012 auf 67 441 in 2022 (-11,8 %) auf den Straßen Sachsen-Anhalts zu verzeichnen.
Während sich die Anzahl der Unfälle mit Sachschaden von 68.232 (2012) auf 59.838 (2022) und somit um 12,3 % verringerte, fiel der Rückgang im gleichen Zeitraum bei den Unfällen mit Personenschäden von 8.223 auf 7 603 (-7,5 %) geringer aus.
Höchstwert an Verkehrstoten im Jahr 2022
Die Anzahl der Verunglückten wies von 2012 bis 2019 kaum Veränderungen auf. In den Jahren 2020 (9.011 Verunglückte) und 2021 (8.727 Verunglückte) gingen die Zahlen deutlich zurück und stiegen 2022 auf 9.789 an. Ein ähnlicher Entwicklungstrend zeigte sich bei den Zahlen der Leichtverletzten und Verkehrstoten. Die Zahl der Verkehrstoten erreichte 2022 mit 152 den Höchstwert im betrachteten Zeitraum. Den zweithöchste Wert gab es 2015 mit 145 Verkehrstoten. Einzig die Anzahl der Schwerverletzten blieb 2022 auf ähnlich niedrigen Niveau wie 2019 und 2020.
Ursachen
Parallel zu der abnehmenden Anzahl an Unfällen mit Personenschaden sank auch die Anzahl der bei diesen Unfällen von der Polizei erfassten Fehlverhalten der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer. Wurden 2012 noch 10.050 Fälle von Fehlverhalten erfasst, so sank die Zahl für 2022 auf 9.210. Am häufigsten waren die Fehler „nicht angepasste Geschwindigkeit“ und „Vorfahrt, Vorrang“. Die Häufigkeiten entwickelten sich für „nicht angepasste Geschwindigkeit“ von 1.650 (2012) zu 1.403 (2022) und für „Vorfahrt, Vorrang“ von 1.556 (2012) zu 1.433 (2022).
Neben den allgemein sinkenden Fehlverhalten bestanden auch gegenläufige Trends. So stiegen Fehler aufgrund „mangelnder Verkehrstüchtigkeit“ (Alkoholeinfluss, Einfluss anderer berauschender Mittel z. B. Drogen oder Rauschgift, Übermüdung sowie sonstiger körperlicher oder geistiger Mängel) von 592 (2012) auf 710 (2022) und Fälle von „Fehlverhalten gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern“ durch Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern von 245 (2012) auf 367 (2022) an.