Halle/StatLa. Im Jahr 2025 lebten in Sachsen-Anhalt nach ersten Ergebnissen des Mikrozensus 357.000 erwerbstätige Mütter und Väter. 351.000 davon waren aktiv erwerbstätig – das entsprach 77,0 % aller Elternteile. Bei den Müttern lag der Anteil bei 71,6 %, bei den Vätern bei 83,9 %.
Rund drei Viertel der Eltern arbeiteten in Vollzeit
73,5 % der aktiv erwerbstätigen Eltern waren 2025 vollzeitbeschäftigt. Besonders hoch war der Anteil bei den Vätern (92,7 %), aber auch 56,0 % der Mütter arbeiteten in Vollzeit. Damit gab es gegenüber 2021 (75,1 %) nur geringe Veränderungen.
Mehr erwerbstätige alleinerziehende Väter
Unter den aktiv erwerbstätigen Eltern waren 52,2 % Mütter und 47,8 % Väter. Von den 69.000 alleinerziehenden Müttern waren 43.000 (62,2 %) aktiv erwerbstätig. Bei den 15.000 alleinerziehenden Vätern waren es 11.000 (72,5 %). Alleinerziehende Mütter stellten mit 82,5 % weiterhin die deutliche Mehrheit.
Während sich der Anteil der erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter seit 2021 kaum veränderte, stieg die Quote bei den Vätern von 65,7 % auf 72,5 %.
Mehr als die Hälfte der Mütter in Paarhaushalten arbeitete Vollzeit
2025 lebten rund 73.000 minderjährige Kinder bei 52.000 alleinerziehenden Elternteilen, davon 85,0 % bei alleinerziehenden Frauen.
Bei Eltern in Paarhaushalten mit minderjährigen Kindern arbeiteten 75,6 % der aktiv Erwerbstätigen in Vollzeit. Bei den Alleinerziehenden waren es 59,7 %. Besonders groß war der Unterschied zwischen Vätern und Müttern in Paarhaushalten: 93,2 % der Väter arbeiteten Vollzeit, aber nur 55,2 % der Mütter. Bei alleinerziehenden Müttern lag der Anteil bei 53,9 %.
46,1 % der alleinerziehenden Mütter arbeiteten Teilzeit. Mehr als die Hälfte nannte die Kinderbetreuung als Hauptgrund. Bei Müttern in Paarhaushalten waren es 36,3 %. 24,7 % von ihnen gaben hingegen an, freiwillig Teilzeit arbeiten zu wollen.
Methodische Hinweise
Gegenstand der Betrachtung sind die realisiert bzw. aktiv erwerbstätigen Eltern, welche in der Woche vor der Befragung mindestens eine Stunde gegen Bezahlung gearbeitet haben und sich z. B. nicht in Elternzeit befanden. Damit erlaubt dieser Ansatz Rückschlüsse auf die aktive Ausübung eines Erwerbsverhältnisses vor dem Hintergrund der familiären Situation.
Eltern umfasst hierbei die Elternteile Mutter und/oder Vater einschließlich Alleinerziehender, die mit ihren Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und somit im Sinne des Mikrozensus eine Familie bilden. Frauen oder Männer, die dauerhaft getrennt von ihren Kindern leben, zählen hierbei nicht als Elternteile.
Bei den hier angegebenen Ergebnissen handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2025. Sie werden mit dem Vorliegen der Endergebnisse revidiert. Die Ergebnisse für Vorjahre basieren auf den Endergebnissen. Der Mikrozensus ist eine jährliche 1%ige Stichprobenerhebung der Privathaushalte.